Förderprogramme Elektromobilität
Bund und Landesregierung
Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung NRW haben Förderprogramme für den Kauf von Elektrofahrzeugen sowie den Kauf und die Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur ins Leben gerufen.

KfW-Förderung für private Wallboxen
Seit dem 24. November 2020 wurden bundesweit zahlreiche private Ladestationen (z. B. Wallboxen) mit 900 Euro je Ladepunkt durch den Bund bezuschusst. Antragsberechtigt waren private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften).
Die Förderung war sehr erfolgreich, die Fördermittel sind derzeit erschöpft. Aktuell können daher keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Die Bundesregierung prüft, ob weitere Mittel zur Fortführung des Programms bereitgestellt werden können. Laufende Anträge, die bereits bestätigt wurden, sind vom Ende der Förderung nicht betroffen.

Förderprogramm für Unternehmen und Kommunen
Mit dem Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität des Landes NRW werden Unternehmen und Kommunen bei folgenden Themen gefördert: die Umsetzungsberatung und -konzepte für Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, elektrische Lastenfahrräder sowie Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
Weitere Infos auf den Seiten des Landes NRW
Umweltbonus
Die Bundesregierung fördert mit Beteiligung der Automobilindustrie den Kauf von neuen und gebrauchten Elektrofahrzeugen mit dem sogenannten Umweltbonus. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf der Förderliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steht.
Der Umweltbonus gilt bis zum 31. Dezember 2025. Im Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge beschlossen. Der Herstelleranteil soll von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt bleiben. Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden.
Es sollen alle Autos, die auch bisher vom Umweltbonus profitieren, die Innovationsprämie erhalten können: reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie entsprechende Gebrauchtfahrzeuge. Diese Maßnahme soll befristet bis zum 31. Dezember 2021 eingeführt werden.
Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis
Fahrzeugtyp | Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie |
---|---|---|---|
PlugIn-Hybrid | 4.500 € | 2.250 €
| 6.750 € |
Batterie- & | 6.000 € | 3.000 €
| 9.000 € |
Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis
Fahrzeugtyp | Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie |
---|---|---|---|
PlugIn-Hybrid | 3.750 € | 1.875 €
| 5.625 € |
Batterie- & | 5.000 € | 2.500 €
| 7.500 € |
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