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Energieausweis für Duisburg


Bereits seit 2007 müssen alle Besitzer von Wohngebäuden in Deutschland deren Energiebedarf ausweisen, wenn sie diese verkaufen oder neu vermieten wollen. Der dafür geschaffene Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Immobilie.

Jeder, der ein Gebäude oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen will, muss spätestens bei der ersten Besichtigung dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen. Macht er das nicht, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Geregelt ist dies in der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 bundesweit in Kraft getreten ist.

Mit dieser Regelung beabsichtigt der Gesetzgeber, den Wärmeschutz beim Wohnungsbau für den Verbraucher genauso transparent zu machen wie bei technischen Geräten oder Autos, wo es schon lange an der Tagesordnung ist, mit einem sparsamen Energieverbrauch zu werben. Durch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung beim neuen Energieausweis wird die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen.

Der Energieausweis bietet Hausbesitzern aber auch einen ganz konkreten praktischen Nutzen: Er hilft bei der energetischen Bestandsaufnahme und Modernisierung eines Gebäudes. Ein durchaus lohnenswerter Ansatz, denn: Eine gezielte energetische Modernisierung kann die Attraktivität eines Gebäudes deutlich steigern.

 

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Die zwei Ausweistypen:

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Generell existieren zwei Modelle des Energieausweises, zum einen der Bedarfs-, zum anderen der Verbrauchsausweis. Beide Varianten liefern Referenz- und Vergleichskennwerte, an denen sich potenzielle Käufer oder Mieter orientieren können. Ebenso finden sich Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz. Ein Hausbesitzer kann jedoch nur eingeschränkt wählen.

Für wen gilt welcher Ausweis? 

Immobilien
 Ausweistyp
bis 4 Wohnungen mit Baujahr bis 1977
 Bedarfsausweis*
bis 4 Wohnungen ab Baujahr 1977
 Wahlfreiheit
mehr als 4 Wohnungen
 Wahlfreiheit
Neubau
 Bedarfsausweis


* bei Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV 1977) Wahlfreiheit. 


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