Zum Hauptinhalt springenStadtwerke Duisburg

Fragen und Antworten


Nicht immer ist alles verständlich oder jede Antwort bereits bekannt. Aus diesem Grund haben wir hier die häufigsten Fragen beantwortet, die wir im Kundenservice gestellt bekommen. So erhalten Sie schnell einen Überblick, wie es weiter geht oder was noch zu tun ist. Sie haben Fragen, hier wird direkt geantwortet.

Aktuelle Marktsituation

Ob Soforthilfen, Preisanpassungen oder Versorgungssicherheit: wir haben eine Seite mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Lage auf dem Energiemarkt zusammengefasst. Sollte es weitere Entwicklungen und wichtige Informationen geben, finden Sie diese immer auf dieser Seite. 

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Abschlag

Im ersten Abrechnungsjahr liegen uns von Ihnen noch keine Verbrauchswerte vor. Aus diesem Grund wird die Abschlagshöhe auf der Grundlage von Erfahrungs- und Richtwerten festgesetzt. Im Folgejahr ermittelt sich Ihr Abschlagsbetrag aus Ihren Verbrauchsgewohnheiten im Vorjahr.

Die Höhe der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und ist so berechnet, dass die nächste Jahresrechnung möglichst kostenneutral ausfällt. In Ihrem persönlichen Zugangsbereich unter MEIN SWDU haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen bei Bedarf anzupassen.

Es gibt hierzu verschiedene Möglichkeiten: Sie können wählen, ob Sie Ihre Stromrechnung per Bankeinzug (Lastschrift) zahlen oder selbst überweisen. Am einfachsten ist es, die Beträge im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können. Wenn Sie selbst überweisen, bitten wir Sie einen Dauerauftrag einzurichten und Ihre Vertragskontonummer als Verwendungszweck einzutragen, damit wir die Zahlung problemlos zuordnen können.

Falls Sie sich Zeit und Mühe sparen möchten, erteilen Sie der Stadtwerke Duisburg AG das notwendige SEPA-Lastschriftmandat. So können wir zukünftig Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch und regelmäßig von Ihrem Bankkonto einziehen! 

Abschlagszahlungen sollen den Verbrauch der bereits geleisteten Energielieferungen im Vormonat abdecken. Das bedeutet, Sie verbrauchen einen Monat Energie und leisten erst dann die Abschlagszahlung.


Anmeldung und Umzug

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Angebot.

Hier können Sie sich als Privatkunde ein Angebot machen lassen: 

► Strom
► Erdgas
► Wasser
 

Hier können Sie sich als Geschäftskunde ein Angebot machen lassen: 

► Strom
► Erdgas
► Wasser

Sie ziehen innerhalb Duisburgs um? Ihre Energie zieht mit. Einfach und schnell unter MEIN SWDU den Umzug einstellen

Bitte lesen Sie zum Umzugstag Ihren bisherigen Zählerstand ab und geben uns diesen an. Des Weiteren benötigen wir Ihre neue Lieferadresse inkl. der neuen Zählernummer sowie dem Zählerstand bei Schlüsselübergabe.

Für eine Anmeldung benötigen wir die Zähler-Nummer, den Zählerstand bei Wohnungsübergabe, die Anschrift der Lieferstelle und das Einzugsdatum. Für eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren teilen Sie uns bitte auch Ihre Bankdaten mit.

Die Ab- und Anmeldung sind unabhängig voneinander und müssen nicht am selben Tag erfolgen.

Bitte lesen Sie den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe am Auszugstag selber ab.

Bei einer Abmeldung benötigen wir folgende Informationen von Ihnen: Ihre Vertragskontonummer, das Auszugsdatum, den Zählerstand, Ihre neue Anschrift und ggf. den Namen des neuen Mieters oder des Hauseigentümers.


Datenänderung

Die Vorlage einer Heiratsurkunde ist in diesem Fall nicht nötig. Bitte teilen Sie uns die Änderung über unser Kontaktformular mit, im Anschluss nehmen wir gerne eine Änderung Ihrer Daten vor.

Rechtlich gesehen sind die Stadtwerke Duisburg dazu verpflichtet, das bisherige Vertragsverhältnis abzurechnen und eine Schlussrechnung zu erstellen. Bitte teilen Sie uns hierzu das Auszugsdatum und den Zählerstand mit. Im Anschluss werden wir unter Berücksichtigung der in Ihrem Haushalt lebenden Personen einen neuen Vertrag mit Ihnen abschließen. Sobald Sie uns die oben genannten Daten über unser Kontaktformular zur Verfügung gestellt haben, kümmern wir uns um alles weitere.

Bitte teilen Sie uns die Änderung bzw. die richtige Schreibweise ganz formlos über unser Kontaktformular mit.


Vertrag & Tarif

Prinzipiell gilt, wir reichen die Senkung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 zu 100% an unsere Kunden weiter.Je nach Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses ist dies sogar bereits berücksichtigt. Eine Markierung macht das bei den entsprechenden Tarifen kenntlich.

Das gilt für Stromverträge, die bis zum 27.04.2022 über unsere Homepage geschlossen wurden:
Sie erhalten die Senkung von 3,723 Ct/kWh/netto automatisch ab dem 01.07.2022 durchgereicht. Die Abgrenzung wird in Ihrer Abrechnung (nicht aber im Abschlag) ersichtlich sein.

Das gilt für Stromverträge, die ab dem 28.04.2022 über unsere Homepage geschlossen wurden:
Sie haben die Senkung der EEG-Umlage bereits berücksichtigt, es erfolgt keine weitere Senkung des Preises. Bei einem Lieferbeginn vor dem 01.07.2022 werden Sie dennoch in Ihrer Abrechnung (nicht aber im Abschlag) eine Abgrenzung finden.

 

Natürlich haben Sie die Möglichkeit einen Tarif zu wechseln. Hierbei müssen Sie allerdings die Erstlaufzeit und die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Tarifs beachten. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!


Zahlung und Rechnung

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sparen Sie sich Zeit und Mühe. So können wir zukünftig Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch und regelmäßig von Ihrem Bankkonto einziehen. Zum Einrichten loggen Sie sich hierzu in Ihren persönlichen Zugangsbereich (MEIN SWDU) ein. Unter dem Punkt "Ihre persönlichen Daten/Bankdaten ändern" haben Sie die Möglichkeit uns schnell und unkompliziert ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 

Dies kann verschiedene Gründe haben. Ihr Zahlungseingang hat sich möglicherweise mit der Zahlungserinnerung überschnitten. Das kann dann passieren, wenn wir von Ihnen keine Einzugsermächtigung vorliegen haben und eine Überweisung, die sie getätigt haben, zu spät gebucht wurde. Oder haben Sie versehentlich den Zahlungstermin für Ihre Abschlagszahlung versäumt? Beachten Sie bitte auch, dass die Einzugsermächtigung bei einem Umzug nicht automatisch übernommen wird.

Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung lag uns von Ihnen kein Zählerstand vor. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Außendienstmitarbeiter keinen Zutritt zu Ihrem Zähler hatte oder der Zählerstand zu spät übermittelt wurde. In solch einem Fall wird der Verbrauch geschätzt. In Ihrem persönlichen Zugangsbereich MEIN SWDU haben Sie die Möglichkeit, uns Ihren aktuellen Zählerstand zu übermitteln.

Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus Ihrem Energieverbrauch, abzüglich der gezahlten Abschläge. Steigt Ihr Energieverbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag. In Ihrer Rechnung finden Sie einen  „Verbrauchsvergleich“. Dort können Sie sehen, wie viel Energie Sie an wie vielen Tagen verbraucht haben. Außerdem können Sie mit dem „Verbrauchsvergleich“ Ihren Energieverbrauch in den unterschiedlicher Vergleichsgruppen einordnen und beurteilen.

Damit Sie bei Ihrer Rechnung nicht den Überblick verlieren, haben wir interaktive Beispielrechnungen erstellt:


► Zur Beispielrechnung Strom

► Zur Beispielrechnung Erdgas

► Zur Beispielrechnung Wasser


Für alle Fragen, die noch offen geblieben sind, freut sich unser Kundenservice über Ihre Kontaktaufnahme.

In Ihrem persönlichen Zugangsbereich MEIN SWDU haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre aktuelle sowie Ihre bisherigen Rechnungen aufzurufen.

Bitte kontaktieren Sie hierzu unseren Kundenservice. Unter der in Ihrer letzten Jahresrechnung aufgeführten Rufnummer können Sie den Bearbeitungsstand erfragen.

In der Regel erhalten Sie Sie etwa 10 Tage nach der Bearbeitung Ihrer Abmeldung Ihre Schlussrechnung.

Sie haben noch weitere Fragen zu den Themen Bankdaten,
Einzahlungsstellen, Überweisungen oder Zahlungsschwierigkeiten?
 

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Zähler

Hierbei handelt es sich um einen Zweitarif-Zähler (Doppeltarifzähler). HT steht dabei für Hochtarif und NT für Niedertarif oder Nachttarif. Ein Zweitarifzähler zeichnet bei Stromkunden mit Zweitarif den Stromverbrauch zeitlich reguliert voneinander auf. So gibt es einen Zähler, der den Stromverbrauch am Tag erfasst und einen weiteren, der den Verbrauch in den Abend- und Nachtstunden registriert. Dementsprechend unterscheidet ein Doppeltarifzähler zwischen der sogenannten Hauptlast am Tag und der Niederlast am Abend bzw. in der Nacht. Bei bestimmten Sonderverträgen wird diese Zählerform eingesetzt. (z. B.: Nachtspeicherheizung ).

Ein Wechselstromzähler hat nur eine stromführende Leitung. Das heißt: an diesen Zähler können nur Verbraucher angeschlossen werden, die mit 230V funktionieren. Ein Drehstromzähler hat drei stromführende Leiter. An diesen Zähler können alle Verbraucher, die 230V sowie auch 400V benötigen, angeschlossen und gemessen werden.

Wir haben hierzu ein Video auf YouTube veröffentlicht. 

Zum Video

to the explanatory video

Das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" sieht vor, dass alle Stromkunden bis Ende 2032 einen digitalen Zähler erhalten. Die Netze Duisburg GmbH tauscht bereits seit 2017 kostenlos die bisherigen Stromzähler durch neue digitale Zähler aus.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Infoseite.

Intelligente Zähler


Mit dem 2016 beschlossenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) hat die Bundesregierung den Grundstein für die flächendeckende Einführung intelligenter Stromzähler (engl.: Smart Meter) bis zum Jahr 2032 gelegt. Durch den sogenannten Smart Meter Rollout sollen Netze, Erzeugung und Verbräuche zukünftig besser verknüpft sein, um Energieeinsparungspotentiale zu erhöhen. 


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