Heizungstausch & Heizungsmodernisierung
Egal ob Heizungstausch, Heizungsmodernisierung, Neuanschaffung oder Fragen zum Gebäudeenergiegesetz. Unsere Energie-Experten helfen bei der Suche nach der richtigen Lösung und beraten kompetent und unabhängig – vor Ort.
Neben der Verankerung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Heizungseinbau sieht das geplante Gesetz Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz in Gebäuden vor. Diese sollen zum einen schnell wirken und zum anderen gewährleisten, dass Heizenergie, ob mit fossilen Energien oder mit erneuerbaren Energien erzeugt, effizient genutzt wird.

Das ist das Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das Gesetz hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und deren Inhalte zu einer Vorschrift verbunden. Das GEG gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.
Alles, was Sie noch zu der Änderung des Gesetzes wissen sollten
Wesentliche Bestandteile der geplanten Gesetzesänderung sind die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden ab dem Jahr 2024. Zudem umfassen die aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung die Pflicht, ab dem Jahr 2045 alle neuen und bestehenden Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
Grundsätzlich gilt das GEG seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Somit sind alle Immobilieneigentümer in Deutschland hiervon betroffen. Auch die aktuell geplante Gesetzesänderung betrifft alle privaten sowie gewerblichen Immobilieneigentümer bzw. Hausbesitzer unmittelbar.
Aktuell und bis Ende des Jahres 2023 dürfen auch weiterhin Öl- und Gasheizungen als Heizquelle verbaut werden. Dabei sind die bereits bestehenden Vorgaben des GEG hinsichtlich Energieeffizienz und dem Einsatz von Erneuerbarer Energien sowie die vorhandenen und zukünftig steigenden CO2-Preise für den Einsatz von Erdgas oder Heizöl im Gebäudebereich zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt, wer nach dem 1. Januar 2024 eine neue Heizung einbauen lässt, der muss dafür Sorge tragen, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser. Für letzere gibt es Übergangsfristen.
Hauseigentümer müssen jedoch bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bei einer durchschnittlichen Heizungsanlagen-Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren müssen die Hauseigentümer entsprechend abwägen.
Es gibt aber auch Sonder- und Härtefälle, bei denen die verpflichteten Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe erhalten. Die betrifft insbesondere sogenannte Heizungshavarien, den geplanten, aber nicht unmittelbar möglichen Anschluss an ein Wärmenetz sowie den Austausch von Etagenheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen (sog. Einzelöfen). Im Fall einer Heizungshavarie soll die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbare Energien für Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind, entfallen.
Eine Beratung von Expertinnen und Experten kann hier sehr hilfreich sein und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Die Energieberater der Stadtwerke Duisburg helfen Ihnen gern dabei, gemeinsam mit Ihnen die für Sie richtige Lösung zu finden.
Da der Ansatz der Regelung technologieoffen ist, ist eine große Bandbreite an Erfüllungsoptionen denkbar. Auch nach Januar 2024 sind z. B. die Versorgung mit Fernwärme, die Nutzung von Biogas, anderer Biomasse oder Hybridsysteme aus z. B. Wärmepumpe und Gasheizung (bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung nur an kalten Tagen einspringt) möglich.
Da der Ansatz der Regelung technologieoffen ist, ist eine große Bandbreite an Erfüllungsoptionen denkbar. Die Wahl der Heizungsanlage ist eine individuelle Entscheidung, die sich nicht sicher vorhersehen lässt und die von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird.
Aktuelle gleichberechtigte (technologieneutrale) Erfüllungsmöglichkeiten der 65-Prozent-EE-Vorgabe sind:
- Versorgung mit Fernwärme
- Einbau einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe
- Einbau einer Stromdirektheizung
- Einbau einer solarthermischen Anlage
- Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung, bei der der EE-Anteil mindestens 65 Prozent betragen muss, während der verbleibende Energiebedarf mit fossilen Energieträgern gedeckt werden kann
- Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff oder Derivaten davon.
- Als weitere Erfüllungsoption kann nur in Bestandsgebäuden eine Biomasseheizung auf Basis von Biomasse einschließlich Biomethan eingebaut werden.
Grundsätzlich kann jeder Neubau so geplant werden, dass eine dieser Lösungen umsetzbar sein dürfte. Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen bei der Entscheidung bezüglich einer Wärmepumpe beratend zur Seite stehen.
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Gemeinsam mit der ThermoPlus bieten wir weitere Lösungen aus den Bereichen Contractinglösungen, erneuerbare Energien oder Energiedienstleistungen an.
Die von der Koalition geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass ab dem Jahr 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen gilt daher vor allem für Neubauten und einen geplanten Heizungsaustausch, bei dem die Heizung noch nicht kaputtgegangen ist.
Die Einführung der 65-Prozent-EE-Vorgabe schafft erstmalig ein einheitliches Regelungssystem für Neu- und Altbau zum Einsatz erneuerbarer Energien für die Bereitstellung von Wärme. Der Vollzug der 65-Prozent-EE-Vorgabe wird so geregelt, dass der jeweilig Verantwortliche einen Nachweis durch eine fachkundige Person (z. B. Schornsteinfeger) erhält, welchen er verpflichtet ist aufzubewahren und auf Verlangen der nach dem Landesrecht zuständige Behörde vorzulegen. Damit soll eine leichte und effektive Umsetzung der Vorgabe ermöglicht werden.
Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass spätestens im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind. D. h. alle Heizungsanlagen, die ab 2045 genutzt werden, sollen zu 100 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Darunter fallen alle Heizungsanlagen, unabhängig von deren Einbaudatum oder der Art der Immobilie, in der sie zum Einsatz kommen. Es ist daher anzunehmen, dass sich der Trend weg von fossil betriebenen Heizungsanlagen und hin zu Heizungssystemen auf Basis von erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren verstärken wird.
Nach dem aktuell geplanten Gebäudeenergiegesetz dürfen auch nach dem 1. Januar 2024 Öl- und Gasheizungen weiterhin betrieben werden und für 100 % der Wärmeerzeugung eines Gebäudes eingesetzt werden. Geht eine Öl- oder Gasheizung ab 2024 kaputt, darf diese repariert werden. Geht eine solche Heizung kaputt und kann nicht repariert werden, gibt es Übergangsfristen. In der Regel beträgt diese drei Jahre. Grundsätzlich soll jedoch eine neue Heizung oder ein Hybridsystem eingebaut werden, welches sicherstellt, dass die Heizung mindestens zu 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Ab dem Jahr 2045 dürfen keine fossilen Gas- oder Ölheizungen mehr betrieben werden.
Bei einer Heizungshavarie, also wenn eine Heizung nicht mehr bestimmungsgemäß betrieben und auch nicht mehr repariert werden kann, sollen die Eigentümer eine Übergangszeit von drei Jahren zur Erfüllung der Vorgaben zum Heizen mit erneuerbaren Energien erhalten. Ist ein Anschluss an ein entsprechendes Wärmenetz absehbar und kann dies nachgewiesen werden, beträgt die Übergangsfrist bis zu zehn Jahre. Bei Gasetagenheizungen beträgt die Frist bis 13 Jahre. Für über 80-jähre Eigentümer und bezogen auf selbstgenutzte Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen entfällt die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbare Energien im Falle der Heizungshavarie.
Die Bundesregierung plant neben den Änderungen zum GEG auch ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen. Basis und Ausgangspunkt bilden die Förderstrukturen der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die BEG wird weiterentwickelt, damit auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können.
Weiterhin bestehen bleiben soll die Grundförderung im Rahmen des BEG für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter. Diese gilt für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz soll künftig einheitlich 30 % betragen. Zusätzlich zu dieser Grundförderung soll es sogenannte Klimaboni geben. Mit diesen Klimaboni sollen Bürgerinnen und Bürger, die z. B. Sozialleistungen beziehen oder nach dem neuen GEG durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären, bis zu 20 % zusätzliche Förderung erhalten.
Weitere Details zu dem geplanten Förderkonzept liefert die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Der Vorschlag für die Änderung des GEG wurde im Mai 2023 überarbeitet. Das nun stattfindende parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat wird möglicherweise noch Änderungen mit sich bringen.

Sind auch Sie von den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen?
Ein Austausch mit Expertinnen und Experten kann hier sehr hilfreich sein und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Die Energieberater der Stadtwerke Duisburg helfen Ihnen gern dabei, gemeinsam mit Ihnen die für Sie richtige Lösung zu finden.
Nachhaltige Lösungen für Ihre Heizung
Als Eigenheimbesitzer oder Bauherr haben Sie eine große Auswahl an Heizsystemen. Neben den konventionellen Gas- und Ölheizungen gibt es zahlreiche Technologien, die nachhaltig und ökologisch mit erneuerbaren Energien arbeiten.

Wärmepumpen
Wärmepumpen sind als Alternative zu Öl- und Gasheizungen sehr gefragt. Sie eignen sich für jeden, der Wert auf eine sparsame und umweltfreundliche Heizungsart legt.

Strom selbst erzeugen
Mit dem Einbau einer Photovoltaikanlage investieren Sie in Ihre persönliche Versorgungssicherheit und können hiermit beispielsweise nachhaltigen Strom für eine Wärmepumpe erzeugen.
Mehr Infos zum Thema Photovoltaik

Fernwärme
Fernwärme kommt direkt zu Ihnen nach Hause und macht Heizkessel und Brennstofflager überflüssig.
Wir beliefern bereits seit vielen Jahren Privathaushalte, öffentliche Gebäude und Immobilienunternehmen mit Fernwärme. Die Fernwärme wird umweltschonend und effizient aus der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung im Kraftwerk in Duisburg-Wanheim erzeugt. Außerdem wird Abwärme sowie Wärme aus Biomasse genutzt.

Solarthermie
Thermische Solaranlagen wandeln Sonnenenergie in Wärme um und werden, ähnlich wie Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung, auf einem Dach installiert. Warmes Wasser wird somit dem Wasserkreislauf und dem Warmwasserspeicher zugeführt. Solarthermie lässt sich ideal mit einer Gasanlage kombinieren, da die Leitungsinfrastruktur passend ist.

Pellets
Grundsätzlich ist jede alte Heizung durch neue Heizungsmodelle austauschbar. Bei einer Ölheizung bietet sich eine Pelletheizung an. Dort wo der Öltank war, wird ein Lager für Pellets geschaffen. Im Gegensatz zu anderen Biomasseheizungen funktioniert das Heizen mit Pellets jedoch oft auch ohne regelmäßiges Nachlegen der Holzscheite. Über ein Mikro-Blockkraftheizwerk lässt sich neben der Wärme auch Strom erzeugen.
Wir beraten Sie gern!
Sie haben Fragen zu den vorgestellten Lösungen oder interessieren sich für weitere Alternativen?

Förderprogramme
Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien noch lohnender und einfacher werden. Künftig will der Bund den Einbau von klimafreundlichen Heizungen mit einem einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent unterstützen. Zusätzlich gibt es besondere Förderungen für soziale Härtefälle, Boni für die Übererfüllung von Anforderungen, zinsgünstige Kredite und die steuerliche Abschreibung. Wir informieren Sie gerne über weitere aktuelle Förderprogramme für Ihr Vorhaben.
► Weitere Infos auf den Seiten von Deutschland macht´s effizient

Heizspiegel
Der von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online ins Leben gerufene Heizspiegel bietet Eigentümern und Mietern eine Orientierungshilfe bei der Visualisierung ihres Heizenergieverbrauchs und ihrer Heizenergiekosten. Anhand einer Tabelle, die neben der Wohnfläche des Gebäudes die unterschiedlichen Energieträger und Heizsysteme berücksichtigt, können Nutzer prüfen, ob ihr Heizenergieverbrauch im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden eher niedrig, mittel, erhöht oder zu hoch ist.
► Überprüfen Sie Ihre Heizkosten

Schimmel vorbeugen
Schimmelpilze erzeugen schlechte Gerüche, können zu Schäden am Putz führen und schaden der Gesundheit. Generell gilt: Heizen und regelmäßiges Lüften sind die besten Mittel, um Feuchtigkeit und Schimmel vorzubeugen.
Achten Sie darauf, dass möglichst wenig Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben wird. Hängen Sie keine nasse Wäsche in Ihrer Wohnung auf und lüften Sie größere Wasserdampfmengen, die im Badezimmmer oder in der Küche entstehen, gezielt weg. Damit die Feuchtigkeit nicht in den Räumen bleibt, sollten Sie mehrmals am Tag für mindestens fünf Minuten stoßlüften.
Heizen Sie Ihre Wohnung immer gleichmäßig, damit sich in kälteren Bereichen nicht übermäßig viel Luftfeuchtigkeit ansammeln kann. Die durchschnittliche Zimmertemperatur sollte bei etwa 20 Grad liegen, im Bad auch gerne 1 oder 2 Grad höher. In weniger genutzten Räumen sind Temperaturen um die 15 oder 16 Grad ausreichend. Auf keinen Fall sollten Sie die Heizung bei Abwesenheit vollkommen abstellen. Kalte Räume und Wände heizen langsamer auf.
Wird zu wenig geheizt oder gelüftet, kondensiert die Feuchtigkeit aus der Luft an den kältesten Stellen in der Wohnung und dort kann dann Schimmel entstehen.
Energiespartipps für Ihre Heizung
Es muss nicht immer sofort eine komplette neue Heizungsanlage her, um die Energiekosten für die bevorstehende Heizperiode in den Griff zu bekommen. Was Sie selber überprüfen und optimieren können, das erfahren Sie in den folgenden Tipps:
Heizkörper brauchen ausreichend Platz für die Luftzirkulation. Verdecken Sie Ihre Heizkörper also nicht mit Vorhängen, Möbeln oder Heizverkleidungen. So können bis zu fünf Prozent Heizenergie eingespart werden.
Wenn es im lauwarmen Heizkörper gluckert, heißt es: die Luft muss raus. Dazu wird die Vierkantschraube am Heizkörper mit einem Vierkantschlüssel so lange geöffnet, bis anstelle von Luft nur noch Wasser aus der kleinen Öffnung kommt. Wichtig: die Heizkörper, die am höchsten liegen werden zuerst entlüftet.
Nach dem Entlüften, sollte der Wasserdruck der Heizungsanlage überprüft werden. Der sollte mindestens 1,2 Bar betragen. Liegt er darunter, sollte unbedingt Wasser nachgefüllt werden.
Schmutz und Staub können die Leistung des Heizkörpers um bis zu 30 Prozent reduzieren. Deshalb vor Beginn der Heizsaison: Heizung aus und Heizkörperdeckel ab. Dann die Rückseite des Heizkörpers absaugen und die Lüftungsschlitze mit einer feuchten Flaschenbürste oder einem Dampfreiniger säubern.
Mit programmierbaren Thermostaten lassen sich die Heizkörper so regeln, dass sie dann runterfahren, wenn weniger Wärme benötigt wird: nachts, tagsüber während der Arbeitszeit oder auch während des Urlaubs. Bis zu zehn Prozent Heizenergie lassen sich so einsparen. Eine Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius bedeutet bereits sechs Prozent weniger Verbrauch.
Bei einer jährlichen Pumpenlaufzeit von durchschnittlich 6.000 Stunden können alte, nicht regelbare, Umwälzpumpen richtig Geld kosten: mit einem Stromverbrauch bis zu 600 Kilowattstunden jährlich und Stromkosten bis zu 160 Euro. Durch den Einbau einer modernen Hocheffizienzpumpe lassen sich bis zu 80 Prozent der Stromkosten für den Pumpenbetrieb einsparen.
Hydraulischer Abgleich
Wenn die Heizkörper sich nicht mehr gleichmäßig erwärmen und auch durch das Entlüften keine Verbesserung eintritt, dann ist wahrscheinlich ein hydraulischer Abgleich durch einen Fachbetrieb die Lösung: für jeden Raum wird die erforderliche Heizleistung berechnet, die Heizkörper entsprechend justiert, um das korrekte Wasservolumen zu gewährleisten, und gegebenenfalls im Heizsystem notwendige Einstellungen vorgenommen. Eine so optimal eingestellte Heizanlage kann dann jährlich bis zu 15 Prozent an Energie- bzw. Heizkosten einsparen. Dies macht sich nicht nur finanziell bemerkbar, sondern trägt auch noch aktiv zum Umweltschutz bei, da so der unnötige Ausstoß von Kohlendioxid vermieden wird.
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