Zum Hauptinhalt springenStadtwerke Duisburg

Legionellenprüfung für Zuhause


Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Deshalb besteht beim Genuss auch keine Gefahr, sich mit Legionellen zu infizieren. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Wasser bei bestimmten Temperaturen gespeichert wird.

Voraussetzung für das optimale Einstellen der Heizanlage sind voreinstellbare Thermostatventile oder Rücklaufverschraubungen an den Heizkörpern. Wichtig ist auch, dass es sich um ein Zweirohr-System handelt, dass also zwei Rohre zum Heizkörper führen. Ein Einrohr-System kann nur beschränkt abgeglichen werden. Denn in Warmwassersystemen mit Wassertemperaturen von 25–55°C finden Bakterien ideale Bedingungen, um sich zu vermehren.

Für den Menschen gefährlich wird es erst, wenn die Bakterien eingeatmet werden, zum Beispiel beim Duschen. Jedes Jahr erkranken bis zu 30.000 Menschen in Deutschland an der sogenannten Legionärskrankheit – bis zu 15 Prozent der Erkrankungen verlaufen tödlich.

Lassen Sie deshalb Ihr Warmwassersystem daher regelmäßig auf Legionellen überprüfen!

Wir bieten professionelle Unterstützung

In Zusammenarbeit mit der Wasserlabor Niederrhein GmbH führen wir Legionellenprüfungen durch. Diese umfassen:


  • Beratung und Trinkwasseranlagenbegutachtung

  • Koordination und Einrichtung von Probenentnahmestellen

  • Probenentnahme und -analyse

  • Archivierung der Analysen

  • Ausstellung eines Zertifikates bei bestandener Prüfung

  • Erfüllung der Meldepflicht beim Gesundheitsamt

  • Terminüberwachung


Wichtiger Hinweis
Die Legionellenprüfung muss mindestens alle 3 Jahre durchgeführt werden. Verstöße können mit Geldstrafen oder mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch kann die Wasserversorgung stillgelegt werden, was wiederum zu Mietminderungen führen kann. Zusätzlich können Betroffene auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen.


Weitere Informationen:

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) enthält Regelungen in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in zentralen Warmwasseranlagen der Trinkwasserinstallation. Hiervon können auch Vermieter und Verwalter von Mehrfamilienhäusern betroffen sein.

Zu Ihren Pflichten gehört eine Probenentnahme und Probenanalyse, über deren Ergebnis die Bewohner informiert werden müssen. Bei Überschreitung des Grenzwertes besteht eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt und es müssen entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

 

  • Der Wasserspeicher hat mehr als 400 l Volumen und/oder es sind mehr als 3 l Wasser in den Leitungen zwischen Wassererwärmer und entferntester Entnahmestelle.
  • Das Trinkwasser wird zentral erwärmt.
  • Es gibt mindestens eine Dusche.

Wenn alle Punkte zutreffen, muss eine Legionellenprüfung durchgeführt werden.

 

  • Die Immobilie besteht aus mindestens drei Wohnungen.
  • Mindestens eine Wohnung ist vermietet.

Wenn alle Punkte zutreffen, muss eine Legionellenprüfung durchgeführt werden.

Kontakt


Sie interessieren sich für das Thema Legionellenprüfung? Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da!


Tel.: 0203 604 11 11

(Mo. - Fr. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr)


Angebote & Dienstleistungen

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