
Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
Hier haben wir für Sie amtliche Bekanntmachungen und weitere Veröffentlichungen der Stadtwerke Duisburg zusammengestellt.
Amtliche Veröffentlichungen und Geschäftsbedingungen
Informationen zur Stromkennzeichnung (Stand November 2020)
Informationen zum Kundenservice
Edifact
Gemäß der Mitteilung der BNetzA erwartet bzw. sendet die Stadtwerke Duisburg AG EDIFACT-Nachrichten der Formate CONTRL, UTILMD, MSCONS, APERAK, INVOIC und REMADV in den jeweils aktuellen Format-Versionen.
Verschlüsselung/Signatur
Der elektronische Datenaustausch zwischen den Marktpartnern erfordert eine Verschlüsselung der relevanten Daten. Die Stadtwerke Duisburg AG wickelt den Datenaustausch über SMTP (E-Mail) mit S/MIME Verschlüsselung ab.
Das Zertifikat für Lieferanten können Sie hier (6 KB, Zip) herunterladen.
Das Zertifikat für den Bilanzkreisverantwortlichen können Sie hier (6,73 KB, Zip) herunterladen.
Kontakt
Geschäftsanschrift | Stadtwerke Duisburg AG Bungertstr. 27 47053 Duisburg |
Rechnungsanschrift | Stadtwerke Duisburg AG Bungertstr. 27 47053 Duisburg |
USt-IdNr. | DE 811271592 |
Registergericht | Duisburg HRB 1140 |
Postfachadresse | Stadtwerke Duisburg AG Postfach 10 13 54 47013 Duisburg |
Internet | www.stadtwerke-duisburg.de |
Kommunikationsdatenblätter Stadtwerke Duisburg AG
Die relevanten Daten in der Marktrolle Lieferant für die Sparten Strom und Gas und in der Marktrolle Bilanzkreisverantwortlicher für die Sparte Strom können Sie hier herunterladen:
Gleichbehandlungsbericht
Den Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten können Sie hier herunterladen:
Veröffentlichung Emissionsmessungen
Den Jahresbericht 2017, zur Auswertung der kontinuierlichen und nichtkontinuierlichen Emissionsmessungen im Heizkraftwerk I in Duisburg Hochfeld, können Sie hier herunterladen:
EEG-Belastungsausgleich
Bericht der Stadtwerke Duisburg AG nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014
Gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von Ihnen nach § 74 EEG 2014 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen und bis Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
In Umsetzung dieser Berichterstattungspflicht gibt die Stadtwerke Duisburg AG folgende Berichte ab: