Zum Hauptinhalt springenStadtwerke Duisburg

PartnerStrom Wärmepumpe

Unser klimafreundlicher Stromtarif für Ihre Wärmepumpe


Mit unserem PartnerStrom Wärmepumpe wird Ihre ohnehin schon effiziente Heizung noch wirtschaftlicher.
Eins sollten Sie zudem wissen: Unser PartnerStrom Wärmepumpe ist zu 100% aus Ökostrom.

 

Vertragsdetails PartnerStrom Wärmepumpe

Preisgarantie*12 Monate
Erstvertragslaufzeit12 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat
FolgevertragslaufzeitDer Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit.
Rechnungsstellung/AbschlagDie Abrechnung erfolgt jährlich mit monatlichen Abschlägen. Kürzere Abrechnungszeiträume sind möglich – siehe Punkt 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ZahlungsweisePer Einzugsermächtigung mit SEPA-Lastschriftmandat
PreisanpassungEs besteht ein einseitiges Preisänderungsrecht durch die Stadtwerke Duisburg nach billigem Ermessen. Bei einer Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

*Von der Preisgarantie sind Änderungen, Neueinführungen und Wegfall von Steuern und Abgaben sowie staatlich veranlasste Belastungen und Entlastungen, die Beschaffung, Erzeugung, Netzanschluss, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Energie betreffen, ausgenommen. Dies gilt ebenfalls für die Messstellenbetriebskosten für intelligente Messsysteme (iMSys).
 

Datenblatt PartnerStrom Wärmepumpe

Voraussetzungen

Damit Sie von unserem Tarif PartnerStrom Wärmepumpe profitieren können, sind folgende Dinge zu beachten:

Ihr Verbrauch für die Wärmepumpe muss vom Haushaltstrom getrennt sein. Das bedeutet, dass Sie einen eigenen Zähler für den verbrauchten Strom der Wärmepumpe benötigen.
Es muss die Möglichkeit bestehen, Ihre Wärmepumpe bei zu hohen Stromlasten unterbrechen zu können. Die Unterbrechung kann dann vom örtlichen Netzbetreiber vorgenommen werden.
Sollten beide Punkte nicht auf Ihre Anlage zutreffen, melden Sie sich gerne bei uns.
Wir finden schon das richtige Angebot für Sie.
 

Zur Beratung

FAQ Wärmepumpe

Um unseren Tarif nutzen zu können, muss ihre Wärmpumpe über eine getrennte Messung verfügen. Das heißt, der Strom für Ihre Wärmepumpe wird über einen eigenen Stromzähler gemessen. Der Strom für Ihre Elektrogeräte, Licht, o.Ä., (der sogenannte Haushaltsstrom), fließt dort nicht mit ein.

Eine weitere technische Voraussetzung für den Tarif , die auch vom Gesetzgeber vorgegeben ist, ist die Unterbrechbarkeit der Anlage. Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit, die Versorgung zu bestimmten Zeiten zu unterbrechen. Üblicherweise finden diese Unterbrechungen zu Zeiten statt, in denen das Stromnetz stark ausgelastet ist, also beispielsweise in den Abendstunden. Auf diesem Wege tragen Kunden, die Wärmepumpenstrom beziehen, zur Netzstabilität bei.

Der genutzte Strom ist zunächst einmal derselbe. Der Wärmepumpenstrom wird ausschließlich zum Heizen genutzt. Der Haushaltsstrom hingegen fällt für alle weiteren Verbraucher in Ihrem Haus an.

Die Gründe für die geringeren Preise von Wärmepumpenstrom sind, die geringeren Netzentgelte und eine geringe Konzessionsabgabe. Dieser Preisvorteil ermöglicht es, den Strom für Ihre Wärmepumpe günstiger anzubieten als den Haushaltsstrom.

Der Stromverbrauch ist grundsätzlich natürlich von Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten abhängig, d.h. wie viele Personen leben in dem Haushalt, wie ist Ihr Heizverhalten, wie viel warmes Wasser verbrauchen Sie usw. Durchschnittlich verbraucht eine Wärmepumpe zwischen 27 und 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche. Dies würde bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern einen jährlichen Stromverbrauch zwischen 2.700 und 4.200 Kilowattstunden entsprechen.

Kontakt

Sie haben Rückfragen zum Tarif?
Wir sind für Sie da!


Service-Hotline: 0203 39 39 39

Mo. - Fr. 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Themenseite Wärmepumpe

Wärmepumpen sind als Alternative zu Öl- und Gasheizungen sehr gefragt. Sie eignen sich für jeden, der Wert auf eine sparsame und umweltfreundliche Heizungsart legt. 

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