Abmeldung Umlagenprivilegierung
§ 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um sich für eine Verringerung der KWKG- und Offshore-Umlage nach § 22 EnFG abzumelden.
Bei den mit einem Sternchen versehenen Feldern (*) handelt es sich um Pflichtangaben.
Was passiert mit meiner Abmeldung nach Versand des Formulars?
Bei einer Abmeldung informieren wir den Netzbetreiber direkt, damit Ihnen die reduzierten Netzentgelte nur solange übermittelt werden, wie die Voraussetzungen erfüllt wurden. Die Abmeldung erfolgt entsprechend nur, wenn die EU-beihilferechtliche Genehmigung vorlag und Ihre Anlage zuvor angemeldet wurde.