Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Gewinnspiele der Stadtwerke Duisburg AG auf Facebook und Instagram
1. Geltungsbereich/Freistellung von Facebook und Instagram
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die wir über die Facebook-Pinnwand unter https://www.facebook.com/StadtwerkeDuisburg/ oder das Instagram-Profil unter https://www.instagram.com/stadtwerkeduisburg/ durchführen.
Die Gewinnspiele über unsere Facebook-Pinnwand und unser Instagram-Profil stehen in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. Die Gewinnspiele werden in keiner Weise von Meta Platforms gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Meta Platforms.
2. Teilnahmeberechtigte / Teilnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Facebook- oder Instagram-User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Das Mindestalter für eine Teilnahme ist 18 Jahre.
Mitarbeiter der Stadtwerke Duisburg AG und deren Verbundunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das gilt ebenso für deren Angehörige bzw. Lebenspartner.
Die Teilnahme ist nur über eine Facebook- oder Instagram-Anmeldung (das eigene Facebook- oder Instagram-Profil) möglich.
Ein Teilnehmer kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden, wenn der Veranstalter Kenntnis von technischen Manipulationen oder eines anderen Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt, also z. B. durch die Teilnahme über einen Gewinnspielservice oder ähnliche automatisierte Sammelteilnahme-Dienste oder durch die mehrfache Anmeldung einer Person. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und ein Ersatzgewinner ausgelost werden.
Der Veröffentlichungszeitpunkt auf unserer Facebook-Seite oder auf dem Instagram-Profil stellt den Beginn der jeweiligen Verlosung dar. Die Teilnahme ist nur möglich bis zum jeweils angegebenen Auslosungszeitpunkt. Die entsprechenden Zeiten können den Angaben zum Gewinnspiel auf unserer Facebook-Seite oder im Instagram-Profil entnommen werden.
Eine Teilnahme ist zum Beispiel über die Kommentierung des jeweiligen Beitrags auf der Facebook-Seite oder dem Instagram-Profil der Stadtwerke Duisburg AG oder das Hochladen eines Bildes in den Kommentaren unter dem Gewinnspielbeitrag oder in der eigenen Instagram-Story möglich.
Für Postings, die Bilder enthalten, gelten zusätzliche Bedingungen, wie folgt:
Hochgeladene Fotos oder eingestellte Textbeitrag dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Somit darf es sich nur um Fotos oder Texte handeln, die der jeweilige Teilnehmer eigens aufgenommen bzw. erstellt hat. Fotos dürfen keine Personen abbilden, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind. Sollten weitere Personen auf dem Foto zu sehen sein, die keine entsprechende Einwilligung erteilt haben, sind diese unkenntlich zu machen.
Fotos oder Texte, die von den Gewinnspielteilnehmern hochgeladen werden, dürfen zudem über keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte verfügen, so sind z. B. pornographische, volksverhetzende, menschenverachtende oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl verstoßende Inhalte tragen, nicht akzeptabel. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln liegt es am Teilnehmer selbst, eigens für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Insoweit stellt der Teilnehmer die Stadtwerke Duisburg AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei – inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
Welche konkreten Handlungen jeweils erforderlich sind, um an einem Gewinnspiel auf der Facebook-Seite oder im Instagram-Profil der Stadtwerke Duisburg AG teilzunehmen, kann der jeweiligen Beschreibung des Gewinnspiels auf der Pinnwand entnommen werden.
Ausgeschlossen ist eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns. Für eine Teilnahme maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Die Stadtwerke Duisburg AG kann für technische Störungen, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, z. B. Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, nicht verantwortlich gemacht werden.
3. Gewinne/Gewinnermittlung/Haftung
Der Preis wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben.
Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Gewinnermittlung/-annahme: Die Ermittlung des Gewinners erfolgt immer nach dem Losverfahren. Das gilt auch im Falle der Teilnahme durch das Hochladen eines Fotos/Bildes oder der Einstellung eines Textes, sofern nicht auf der Facebook-Pinnwand oder im Instagram-Beitrag andere Angaben zur Gewinnermittlung, z.B. „Das Foto mit den meisten „Gefällt mir“-Angaben gewinnt“ (Abstimmung unter den Usern), getroffen wurden.
Unmittelbar nach Ende des Gewinnspiels werden die Gewinner ermittelt und über Facebook bzw. Instagram benachrichtigt.
Der Gewinner hat die Annahme des ausgelobten Gewinns binnen einer Frist von 24 Stunden nach der Gewinnverkündigung nachweislich zu bestätigen, indem er in einer privaten Facebook- bzw. Instagram-Nachricht an die Stadtwerke Duisburg AG den Gewinn bestätigt. Der Gewinn wird dem Gewinner per Post zugeschickt oder im Falle von z.B. Freikarten für das Stadtwerke-Sommerkino per E-Mail.
Öffnungs-/Besuchszeiten der Einrichtungen sind vom Teilnehmer/der Teilnehmerin selbst zu beachten. Änderungen im Hinblick auf Einzelleistungen des Veranstaltungsprogramms bleiben seitens der Veranstalter ausdrücklich vorbehalten.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Datenschutz
Zur Auslosung der Gewinne werden die öffentlich einsehbaren Informationen der Teilnehmer erhoben. Zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels benötigen wir diese Daten. Hierfür wird der bei Facebook oder Instagram angegebene Name der betreffenden Personen erhoben, gespeichert und genutzt. Im Falle eines Gewinns ist die Stadtwerke Duisburg AG als Veranstalter auch berechtigt, den Facebook- oder Instagram-Namen des Gewinners zu veröffentlichen.
Im Rahmen des Versands der Gewinne werden die für den postalischen oder E-Mail-Versand benötigten personenbezogene Daten der Gewinner sowie von etwaigen Begleitpersonen per Kommunikation über Privatnachrichten erhoben.
Mit der Teilnahme an unseren Facebook- oder Instagram-Gewinnspielen erklärt sich jeder Teilnehmer auch mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden. Alle personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht.
5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Stadtwerke Duisburg AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung bezüglich der Gewinnspielbestandteile zu ändern, abzubrechen oder zu beenden. Letzteres gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft- und/oder Hardware auftreten, und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen bzw. unmöglich machen.
6. Sonstiges
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
Gewinnspielveranstalterin:
Stadtwerke Duisburg AG
Bungertstr. 27
47053 Duisburg
Stand: 26.07.2024
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.