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Unsere Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wenn Sie ab dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, eine Wallbox, ein Klimagerät oder einen Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung eingebaut haben, gilt für Sie § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie haben hierdurch die Möglichkeit, eine Netzentgeltreduzierung nach den bisherigen oder neuen Regelungen des § 14a EnWG zu erhalten.


Folgende Tarife stehen Ihnen zur Auswahl

PartnerStrom Vario

Modul 1

Unser Tarif für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Modul 1 

Vertragslaufzeit12 Monate
ProduktÖkostrom: 100 % Strom aus erneuerbaren Energien – bilanziell nachgewiesen durch Herkunftsnachweise
⇢ Informationen zur Zertifizierung des Ökostroms
Preisgarantie12 Monate 
Rechnungjährlich

  • Voraussetzung für die Belieferung nach § 14a EnWG ist das Vorliegen und Betreiben einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung an der Verbrauchsstelle.
  • Die Verbrauchsstelle muss als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber zugelassen sein.
  • Das Angebot ist gültig für Verbrauchsgeräte (Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen) mit einer gemeinsamen Messung über den Haushaltsstrom oder einem zweiten Zähler (separate Messung).
  • Die angeschlossene Leistung muss in Summe mehr als 4,2 kW betragen. 
  • Sollte die Verbrauchstelle nicht über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verfügen, kommt der Vertrag nicht zustande.

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PartnerStrom Vario

Modul 2

Unser Tarif für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Modul 2 

Vertragslaufzeit12 Monate
ProduktÖkostrom: 100 % Strom aus erneuerbaren Energien – bilanziell nachgewiesen durch Herkunftsnachweise
⇢ Informationen zur Zertifizierung des Ökostroms
Preisgarantie12 Monate 
Rechnungjährlich

  • Voraussetzung für die Belieferung nach § 14a EnWG ist das Vorliegen und Betreiben einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung an der Verbrauchsstelle.
  • Die Verbrauchsstelle muss als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber zugelassen sein.
  • Das Angebot ist gültig für Verbrauchsgeräte (Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen) mit einem zweiten Zähler (separate Messung).
  • Die angeschlossene Leistung muss in Summe mehr als 4,2 kW betragen. 
  • Sollte die Verbrauchstelle nicht über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verfügen, kommt der Vertrag nicht zustande.

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Beachten Sie vor Abschluss eines Vertrags Folgendes:

Wann kann ich einen Vario-Tarif abschließen?

  • Wenn an der Verbrauchsstelle eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, private Wallbox, Klimaanlage) mit einer gemeinsamen Messung über den Haushaltsstrom oder einem zweiten Zähler (separate Messung) betrieben wird. 
    → PartnerStrom Vario Modul 1
     
  • Wenn an der Verbrauchsstelle eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, private Wallbox, Klimaanlage) mit einem zweiten Zähler (separate Messung) betrieben wird. 
    → PartnerStrom Vario Modul 2
     
  • Wenn die Verbrauchsstelle als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber genehmigt wurde.
    Hinweis: Die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird mit der Installation vorgenommen. 
     
  • Wenn die angeschlossene Leistung in Summe mehr als 4,2 kW beträgt.

Wann kann ich keinen Vario-Tarif abschließen?

  • Wenn die Verbrauchstelle nicht über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verfügt.
     
  • Wenn die Verbrauchsstelle als steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht durch den Netzbetreiber genehmigt wurde.
    Ergänzung: Um Ihre Anlage anzumelden und vom Netzbetreiber genehmigen zu lassen, füllen Sie bitte den Mantelbogen des örtlichen Netzbetreibers aus und senden Sie diesen an die ausgewiesene Adresse. 
     
  • Wenn die angeschlossene Leistung in Summe weniger als 4,2 kW beträgt.
     
  • Wenn es sich um eine Nachtspeicherheizung handelt.

Beachten Sie folgende Besonderheiten:

Wärmepumpen

Bei Wärmepumpen wird der Leistungsbezug einer oder mehrerer Wärmepumpen an einem Zähler als Grundlage für die Einstufung herangezogen. Hier gilt somit der gesamte Leistungsbezug. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Privilegierung beantragt werden. 

Jetzt informieren

Klimageräte

Bei Klimageräten wird der Leistungsbezug einer oder mehrerer Klimageräte an einem Zähler als Grundlage für die Einstufung herangezogen. Hier gilt somit der gesamte Leistungsbezug.

Wallboxen und Batteriespeicher

Hier sind keine Besonderheiten zu beachten.


Keine Netzentgeltreduzierung für Nachtspeicher!

Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die Neuregelungen des § 14a EnWG, sodass keine Netzentgeltreduzierung mehr beantragt werden kann. Bereits angeschlossene Nachtspeicherheizungen mit Vereinbarung zur Netzentgeltreduzierung erhalten diese weiter, bis sie außer Betrieb genommen werden.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Sie möchten mehr über § 14a EnWG sowie die dahinterliegenden Beschlüsse der Bundesnetzagentur im Umgang mit sogenannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen" erfahren? Auf unserer Infoseite haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengetragen. 

Hier geht´s zur Infoseite