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Förderservice zur Heizungsmodernisierung


Bei einer Heizungsmodernisierung winken Ihnen stattliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 %. In unserem Förderservice erstellen Ihnen Energieeffizienz-Experten die notwendigen Bestätigungen zum Förderantrag und zum Abruf der Fördergelder nach Einbau.



Unser Förderservice umfasst:

  • Beratung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
  • Prüfung von Maßnahme und Vertrag auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen
  • Zusammenstellung und Prüfung der förderfähigen Kosten für die Grundförderung und mögliche Boni
  • Erstellen der Bestätigung zum Antrag (BzA) und bereitstellen der BzA-ID für den Förderantrag
  • Schritt für Schritt Erklärung zur Antragstellung im KfW-Kundenportal
  • Erstellen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) zum Abruf der Fördergelder im KfW Kundenportal

 

Interesse am Förderservice?

In Zusammenarbeit mit unserem Partner febis Service GmbH GmbH unterstützen wir Sie mit dem Förderservice. Melden Sie sich gerne bei uns. 


Jetzt kontaktieren

Heizungszuschuss vom Staat

Das sollten Sie wissen:

Für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung können private Eigentümerinnen und Eigentümer derzeit eine Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Zuständig ist bei der Heizungsförderung für Privatpersonen die KfW (Förderprodukt 458).

Die Förderung beträgt grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten. Je nach Voraussetzungen können zusätzliche Boni hinzukommen. Die Förderung kann insgesamt bis zu 70 % betragen. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 € gilt eine erhöhte Obergrenze von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.


Die Bonusförderungen im Überblick:

Plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 %. Er gilt für selbstgenutzte Wohn­einheiten, wenn eine funktionstüchtige alte Heizung ausgetauscht und fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Begünstigt sind unter anderem:

  • Öl- und Kohleheizungen
  • Gas-Etagenheizungen
  • Nachtspeicherheizungen
  • mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen
  • mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen

Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 zunächst auf 12 % und anschließend jeweils zum 01.02. und 01.08. um weitere 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.


Plus Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ein zusätzlicher Bonus möglich:

  • bis 30.000 €: 40 %
  • 30.001 bis 40.000 €: 30 %
  • 40.001 bis 50.000 €: 10 %
  • über 50.000 €: kein Einkommensbonus

Wie hoch ist die Förderung maximal?

Für die Heizungsförderung werden aktuell folgende förderfähige Kosten berücksichtigt:

  • 1. Wohneinheit: bis zu 28.000 €
  • 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils bis zu 15.000 €
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils bis zu 8.000 €

Von diesen förderfähigen Kosten können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen – maximal 70 %, beziehungsweise bei bestimmten selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern bis zu 80 %, als Zuschuss gewährt werden.

Die Förderhöchstgrenze für die erste Wohneinheit sinkt ab 2027

Für Anträge ab dem 01.02.2027 wird der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit von derzeit 28.000 € erstmals um 750 € reduziert. Danach erfolgt die Reduzierung jeweils zum 01.02. und 01.08. um weitere 750 €.

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