Anmeldung Umlagenprivilegierung
§ 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
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Im Falle einer Anmeldung sowie dem Vorliegen der EU-beihilferechtlichen Genehmigung übermitteln wir Ihre Anmeldung fristgerecht an Ihren Netzbetreiber. Liegt uns dessen Bestätigung vor, erhalten sie die reduzierten Netzentgelte.
1 „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG als „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“.