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Stadtwerke Duisburg

Anmeldung Umlagenprivilegierung

§ 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)


Profitieren auch Sie von reduzierten Netzentgelten. Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um sich hierzu anzumelden. 
Bei den mit einem Sternchen versehenen Feldern (*) handelt es sich um Pflichtangaben. 


Jetzt die Privilegierung Ihrer Wärmepumpe für das Jahr 2025 anmelden

Für Privatpersonen gilt der 28.02. des folgenden Kalenderjahres als Frist zur Anmeldung, um eine hundertprozentige Umlagen-Privilegierung zu erhalten. Haben Sie diese Frist verpasst, so können Sie die Anmeldung noch bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen und eine Erstattung in Höhe von 80 % der Umlagen erhalten. Bei Unternehmen gilt der 31.05. des folgenden Kalenderjahres. Liegt bis zur jeweiligen Frist keine Meldung beim Lieferanten vor, die fristgerecht an den Netzbetreiber übermittelt und von diesem bestätigt wurde, besteht kein Anspruch auf die Privilegierung des Vorjahres.

Was passiert mit meiner Anmeldung nach Versand des Formulars?

Wir erhalten Ihre Anfrage und prüfen diese für Sie. Da die Privilegierung noch nicht gilt, speichern wir Ihre An-/Abmeldung zunächst in Ihrem Kundenkonto. 
Im Falle einer Anmeldung sowie dem Vorliegen der EU-beihilferechtlichen Genehmigung übermitteln wir Ihre Anmeldung fristgerecht an Ihren Netzbetreiber. Liegt uns dessen Bestätigung vor, erhalten sie die reduzierten Netzentgelte. 

Hiermit beantrage ich die Verringerung der Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage nach § 22 EnFG für das Jahr 2025.
Bestätigung

Ich bestätige in diesem Zuge, dass:

  • der Strom in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird,
  • die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist,
  • ich kein Unternehmen in Schwierigkeiten1 bin und
  • keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt gegen mich bestehen.
Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder zum Standort aus:
Informationen zum Datenschutz und wie wir Ihre Daten verarbeiten, finden Sie hier.

1 „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG als „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“.

Weitere Infos zu Umlageprivilegien finden Sie auf
unserer Infoseite.

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