Anmeldung Umlagenprivilegierung
§ 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Profitieren auch Sie von reduzierten Netzentgelten. Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um sich hierzu anzumelden.
Bei den mit einem Sternchen versehenen Feldern (*) handelt es sich um Pflichtangaben.
Jetzt die Privilegierung Ihrer Wärmepumpe für das Jahr 2025 anmelden
Für Privatpersonen gilt eine unverzügliche Anmeldung, um eine hundertprozentige Umlagen-Privilegierung zu erhalten. Haben Sie diese Frist verpasst, so können Sie die Anmeldung noch bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen und eine Erstattung in Höhe von 80 % der Umlagen erhalten. Bei Unternehmen gilt der 31.05. des folgenden Kalenderjahres. Liegt bis zur jeweiligen Frist keine Meldung beim Lieferanten vor, die fristgerecht an den Netzbetreiber übermittelt und von diesem bestätigt wurde, besteht kein Anspruch auf die Privilegierung des Vorjahres.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Lieferant die Mitteilung bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres an den örtlichen Netzbetreiber versenden muss. Bitte geben Sie somit die Daten zwei bis drei Werktage vor dem 31.03. des Folgejahres ab. Erst dann kann gewährleistet werden, dass alle Fristen eingehalten werden.
Was passiert mit meiner Anmeldung nach Versand des Formulars?
Wir erhalten Ihre Anfrage und prüfen diese für Sie. Nach entsprechender Prüfung speichern wir Ihre An-/Abmeldung in Ihrem Kundenkonto und übermitteln alles fristgerecht an Ihren Netzbetreiber. Liegt uns dessen Bestätigung vor, erhalten sie die reduzierten Netzentgelte.
1 „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG als „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“.