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Stadtwerke Duisburg

Ihre Preisanpassung

Fragen & Antworten

Hier finden Sie alle wichtigen Antworten auf Ihre Fragen rund um Ihre Preisanpassung zum 01.01.2026.

Anlass für die Preisanpassung ist die Änderung verschiedener Kostenbestandteile zum 1. Januar 2026. Konkret ändern sich gesetzliche Umlagen und Belastungen, Netzentgelte und Beschaffungskosten.

Zum Jahreswechsel sinken die Netzentgelte für den Betrieb und den Ausbau des Stromnetzes. Die tatsächliche Höhe der Netzentgelte wird dabei von den Netzbetreibern, bzw. den vorgelagerten Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern festgelegt. Gleichzeitig steigen die Offshore-Netzumlage und der KWKG-Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz an. In Summe führen diese Veränderungen mehrheitlich* zu einer Preissenkung, die wir als fairer Energieversorger weitergeben.

*Ausgenommen von der Preisänderung sind laufende Fixverträge mit gültiger Preisgarantie

Zum Jahreswechsel werden die Erdgaspreise mehrheitlich* gesenkt. Zum einen wurde die Gasspeicherumlage von der Bundesregierung abgeschafft, zum anderen sind die Beschaffungskosten an den Großhandelsmärkten gesunken. Gleichzeitig erhöhen sich zum Jahreswechsel auch einige Preisbestandteile, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben. Dazu zählen die Umlage nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie die staatlich regulierten Netzentgelte. 

*Weiterführende Informationen finden Sie auch unter der Frage „Hat die Anpassung der Produktwelt Auswirkungen auf meinen Erdgaspreis?“

Zum 1. Januar 2026 werden die unterschiedlichen Verbrauchs- und Abrechnungsstufen eines Tarifs in einer einheitlichen Preisstufe zusammengefasst. Mit dieser Veränderung werden unsere Produkte transparenter und die individuellen Kosten für Sie nachvollziehbarer.

Unsere Erdgaskunden erhalten mehrheitlich eine Preissenkung. In Abhängigkeit vom aktuellen Tarif und dem Verbrauch kann es zu einer Preissteigerung kommen. Das betrifft Kunden mit sehr geringen Verbräuchen, die ehemals in Preisstufe 1 abgerechnet wurden. Hier liegen die Verbrauchsgrenzen bei 1.490 kWh/Jahr (PartnerErdgas Fix Natur), bei 1.666 kWh/Jahr (PartnerErdgas Classic), bei 4.587 kWh/Jahr (PartnerErdgas Profi Classic) sowie bei 6.077 kWh/Jahr (PartnerErdgas Profi Fix Natur). Für Kunden mit höheren Verbräuchen werden die Preise gesenkt.

Ihren zuletzt abgerechneten Verbrauch können Sie Ihrer letzten Abrechnung entnehmen oder in Ihrem Online-Kundenservicebereich einsehen. Bei bisheriger Abrechnung in Preisstufe 1 kontaktieren Sie uns im Falle von Rückfragen gerne persönlich. 

Den monatlichen Abschlag haben wir im Zuge der Preisanpassung nicht verändert. Diesen werden wir erst mit Ihrer nächsten Jahresrechnung anpassen. Wenn Sie Ihren Abschlag anpassen wollen, empfehlen wir daher, den Abschlag bequem über unseren Online-Kundenservice zu verändern.

Hier geht´s zum Online-Kundenservice

Sollte im Online-Kundenportal keine Abschlagsanpassung mehr möglich sein, wird für das Vertragskonto zeitnah die Jahresabrechnung erstellt. In dem Fall berücksichtigen wir die zukünftigen Tarifkonditionen schon bei der Berechnung des neuen Abschlags.

Gerne können Sie uns zum Jahreswechsel den aktuellen Zählerstand bequem im Online-Kundenserviceportal mitteilen. Eine generelle Verpflichtung zur Übermittlung besteht jedoch nicht. 

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