Heizungsförderung nach Reform: Stadtwerke beraten zum Umstieg auf die Wärmepumpe
Die gesetzlichen Vorgaben zur Förderung von Wärmepumpen haben sich geändert. Die Stadtwerke Duisburg helfen Kundinnen und Kunden beim Umstieg auf eine neue Heizungsanlage. So bekommen sie auch jetzt noch die maximale Förderung.
Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und der Anpassung der Bundesförderung für klimafreundliche Heizungen haben sich die Rahmenbedingungen für Eigentümerinnen und Eigentümer verändert. Wer jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann – abhängig von der persönlichen Situation – weiterhin von einer Förderung von bis zu 80 Prozent beziehungsweise maximal 22.400 Euro profitieren. Die Stadtwerke Duisburg unterstützen Hauseigentümer mit einer umfassenden Beratung und begleiten sie von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen Förderantragstellung.
„Die gesetzlichen Änderungen werfen bei vielen Menschen Fragen auf. Unser Ziel ist es, Orientierung zu geben und gemeinsam die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für jedes Zuhause zu finden“, erklärt Manuel Braun, Energieberater bei den Stadtwerken Duisburg. Die staatliche Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Alle Eigentümer erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Hinzu kommen – je nach individueller Situation – weitere Zuschläge.
Selbstnutzende Eigentümer können beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung einen Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent erhalten. Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus, der sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen richtet. Er beträgt:
- bis 30.000 Euro: 40 Prozent,
- bis 40.000 Euro: 30 Prozent,
- bis 50.000 Euro: 10 Prozent.
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren zudem von einer einmaligen Anhebung der maßgeblichen Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
Änderungen machen frühe Entscheidungen attraktiv
Mit der Reform wurden jedoch auch Förderbestandteile reduziert oder gestrichen. So sinken die maximal förderfähigen Investitionskosten von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich dieser Betrag halbjährlich um weitere 750 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgesenkt: Er beträgt derzeit 16 Prozent, verringert sich ab Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig. Nicht mehr verfügbar sind der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen, der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen sowie der iSFP-Bonus für Heizungsmaßnahmen. „Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte sich frühzeitig beraten lassen. So lassen sich die aktuell noch hohen Fördermöglichkeiten optimal nutzen“, sagt Manuel Braun.
Die Heizungsförderung richtet sich ausschließlich an Eigentümerinnen und Eigentümer. Mieter, Pächter oder Inhaber eines Dauerwohnrechts können den Zuschuss nicht selbst beantragen.
Beratung und Unterstützung aus einer Hand
Die Stadtwerke Duisburg begleiten ihre Kundinnen und Kunden während des gesamten Projekts – von der ersten technischen und wirtschaftlichen Bewertung über die Auswahl einer geeigneten Wärmepumpe bis hin zur Beantragung der Förderung. Für den Förderantrag bei der KfW helfen die Stadtwerke dabei, die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) einschließlich der notwendigen BzA-ID bereitzustellen.
Für Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger BzA eingereicht oder bewilligt wurden, gelten im Rahmen des Vertrauensschutzes weiterhin die bisherigen Förderbedingungen. Für alle neuen Vorhaben empfiehlt sich eine zeitnahe Entscheidung, bevor die schrittweise Absenkung der Förderungen Anfang 2027 beginnt.
Ab dem ersten Quartal 2027 wird die Förderung um einen neuen Wertschöpfungsbonus ergänzt. Für Wärmepumpen, die außerhalb der Europäischen Union produziert werden, reduziert sich dann die Grundförderung auf 15 Prozent. Geräte aus europäischer Produktion behalten die volle Grundförderung von 30 Prozent. Der Herstellungsort gewinnt damit künftig zusätzlich an Bedeutung.
Kombination mit einer PV-Anlage besonders wirtschaftlich
Besonders wirtschaftlich wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, einem Batteriespeicher und einer Wallbox. So kann ein großer Teil des benötigten Stroms selbst erzeugt und direkt genutzt werden – für mehr Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.
Weitere Informationen und individuelle Beratung erhalten Interessierte bei den Stadtwerken Duisburg im Internet unter www.swdu.de/waermepumpe oder telefonisch bei den Energieberatern der Stadtwerke Duisburg unter 0203 – 604 1111 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr).
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