Skip to main content Skip to page footer
Stadtwerke Duisburg

Tarifteaser Telefon

Sie erreichen uns unter 0203 / 604 1009

ja echt, probiere es aus. Aber eins vorweg. Strom is echt teuer gerade.

Individuelles Angebot

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an.
 

Individuelle Anfrage stellen ›

Stadtwerke Duisburg
Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Gasversorgung

Die Stadtwerke Duisburg AG versorgt seit 170 Jahren Wirtschaft und Industrie an Rhein und Ruhr zuverlässig mit Erdgas. 
Geben Sie bitte im oberen Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch ein, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.

Haben Sie Fragen oder ein Unternehmen mit größeren Abnahmemengen?
Kein Problem – wir beraten Sie gern persönlich!
 

Zu Ihren persönlichen Ansprechpartnern
 

Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung Erdgas


Sie benötigen mehr als Erdgas?

Wir haben weitere Angebote für Ihr Unternehmen:

Energiedienstleistungen

Gemeinsam mit unseren Energieberatern unterstützen wir Sie dabei, die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu optimieren. Darüber hinaus haben wir zahlreiche weitere Dienstleistungen für Sie im Angebot.

Zu den Dienstleistungen


Der CO₂-Preis nach den geltenden Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) basiert auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Nach diesem System sind Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel liefern, verpflichtet, für diese Brennstoffe sog. Emissionszertifikate (nEHS-Zertifikate) zu erwerben. So entsteht in den Sektoren Wärme und Verkehr, die noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind, ein Preis für jede in Deutschland ausgestoßene Tonne CO₂. Die Kosten für den Zertifikateerwerb werden von den Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem Leitbild des Gesetzgebers an die Endverbraucher als Bestandteil der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise weitergegeben.

 Der Kunde zahlt zusätzlich einen Betrag, dessen Höhe sich aus den Kosten des Lieferanten für die Beschaffung von Emissionszertifikaten in Cent/kWh („CO2-Preis“) multipliziert mit der Verbrauchsmenge ergibt. Die Kosten ergeben sich aus dem vom Lieferanten bezahlten Durchschnittspreis in EUR/t der für den jeweiligen Lieferzeitraum von dem Lieferanten beschafften Emissionszertifikaten, zu deren Erwerb der Lieferant gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder einer das BEHG ersetzenden oder nachfolgenden gesetzlichen Regelung aufgrund des Inverkehrbringens von Erdgas durch Lieferung von Erdgas an Endkunden verpflichtet ist. 

Für die Ermittlung des CO2-Preises in ct/kWh werden die Preise der für den jeweiligen Lieferzeitraum erworbenen Emissionszertifikate (EUR/t) in ct pro Kilowattstunde Erdgas umgerechnet und daraus der Durchschnitt errechnet. Die Umrechnung erfolgt anhand der in der Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem BEHG für die Jahre 2023 bis 2030 (EBeV) geregelten Methode zur Ermittlung von Brennstoffemissionen (§ 5 i. V.m. Anlage 2 EBeV). Entfällt die EbeV, erfolgt die Umrechnung anhand der die EBeV ersetzenden Norm.

Der Lieferant beschafft die Emissionszertifikate mit kaufmännischer Sorgfalt gemäß den für den jeweiligen Lieferzeitraum anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Die Beschaffung erfolgt für eine Vielzahl von Kunden. Der Lieferant ist verpflichtet, den CO2-Preis in der Abrechnung gegenüber dem Kunden auszuweisen und dessen Höhe auf Verlangen des Kunden in geeigneter Weise nachzuweisen. Die Abrechnung erfolgt nach Schluss des jeweiligen Lieferzeitraumes, sobald die tatsächlichen Kosten des Lieferanten feststehen. Der Lieferant ist berechtigt, während des Lieferzeitraums angemessene Abschläge zu verlangen; dies gilt auch bei monatlicher Abrechnung. Die Abschläge werden auf Basis vorläufiger Preise abgerechnet. 

 Für das Lieferjahr 2026 beträgt der vorläufige Preis 65 EUR/t. Ab dem Lieferjahr 2027 dient der durchschnittliche Auktionspreis für Emissionszertifikate des jeweiligen Vorjahrs als Basis für die Berechnung der Abschläge.

 

Kontakt Geschäftskunden

Ob persönlich im Gespräch mit unseren Kundenberatern, 
telefonisch über unsere Service-Hotline für Gewerbekunden, 
online über die Kontaktformulare unserer Website oder via E-Mail. 

Wir bieten Ihnen als Geschäftskunde zahlreiche Möglichkeiten, 
um mit uns in Kontakt zu treten. 
 

Zum Kontakt