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Erdgasbeschaffungs-Umlage ab 1. Oktober: Stadtwerke passen Abschläge an

Die Stadtwerke Duisburg informieren in diesen Tagen alle Erdgas-Kundinnen und -Kunden schriftlich über die vom Gesetzgeber beschlossene Einführung der sogenannten Erdgasbeschaffungs-Umlage. Die Höhe hat der Gesetzgeber in dieser Woche auf einen Netto-Betrag von 2,419 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Erdgas festgelegt. Die Umlage greift zum 1. Oktober 2022 und endet am 1. April 2024. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann vom Gesetzgeber alle drei Monate angepasst werden.

In dem Schreiben finden die Kundinnen und Kunden alle Informationen zur neuen Erdgasbeschaffungs-Umlage und eine genaue Aufstellung der Kosten ihres Tarifs. Außerdem werden die Stadtwerke Duisburg ab Mitte September entsprechend den rechtlichen Vorgaben die Abschläge der Kundinnen und Kunden anpassen. Kundinnen und Kunden, die bis Mitte Oktober 2022 keine neue Abschlagsrechnung erhalten haben, empfehlen die Stadtwerke Duisburg, selbständig den Abschlag im Online-Kundenportal anzupassen. Hohe Nachzahlungen im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung können damit vermieden werden.

Weitere Informationen zu der Erdgasbeschaffungs-Umlage sowie zur Energiepreisentwicklung sind auf der Internetseite der Stadtwerke Duisburg zu finden: https://www.stadtwerke-duisburg.de/unternehmen/aktuelles/

Die Stadtwerke Duisburg werden die kurzfristig von der Bundesregierung angekündigte Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas in voller Höhe an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sobald diese in Kraft tritt. In den nun versendeten Kundenanschreiben werden die Preise mit der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent ausgewiesen.

 

Zum Hintergrund der Erdgasbeschaffungs-Umlage:

In der Energiekrise hat die Bundesregierung zusätzliche Sicherheitsmechanismen aktiviert, um die Teilnehmer des Energiemarktes zu stützen und die sogenannte saldierte Preisanpassung nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) in Kraft gesetzt. Die Einnahmen aus der Erdgasbeschaffungs-Umlage sollen die Gasimporteure stützen, indem ihnen einen Ausgleichsanspruch für die teurere Ersatzbeschaffung gewährt wird: Erdgas-Importeure, die bislang große Teile ihrer Mengen aus Russland bezogen, sind von den Lieferreduzierungen aus Russland massiv betroffen. Um ihre Lieferverpflichtungen gegenüber Versorgern einhalten zu können, müssen sie die zugesicherten Mengen aus anderen Quellen und zu enormen Preisen beschaffen. Zunehmend fehlen den betroffenen Gasimporten dazu die Mittel, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise bislang nicht an ihre Kunden weitergeben konnten. Diese außergewöhnlichen Mehrkosten sollen nach dem Beschluss der Bundesregierung durch alle getragen werden, die Gas verbrauchen, um eine Insolvenz der Gasimporteure und damit den Kollaps des Gasmarktes zu vermeiden.

Die Stadtwerke Duisburg sind kein Gas-Importeur, sondern treiben diese Umlage lediglich im Auftrag des Gesetzgebers ein und leiten sie vollständig weiter.

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