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Stadtwerke Duisburg

Neue Regelungen zur Ab- und Anmeldung von Versorgungsverträgen

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben zu Lieferantenwechseln in der Energiewirtschaft. Die Stadtwerke Duisburg informieren daher darüber, dass Versorgungsverträge zukünftig nur noch im Voraus an- oder abgemeldet werden können. Rückwirkende Änderungen, auch bei Umzügen, sind dann nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund bitten die Stadtwerke Duisburg alle Kundinnen und Kunden, Umzüge, Neuanmeldungen und Abmeldungen mindestens 14 Tage vorher mitzuteilen. Die Umsetzung der Neuregelung hat im Umstellungszeitraum auch Auswirkungen auf den Kundenservice der Stadtwerke. 

Beschleunigung des Wechselprozesses 

Die Neuregelung basiert auf Vorgaben des § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), mit dem EU-Vorgaben auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Sie soll den Energiemarkt kundenfreundlicher gestalten und den Wechselprozess für Verbraucher beschleunigen. So muss der technische Lieferantenwechselprozess für Strom zukünftig werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Das betrifft nur den Datenaustausch zwischen altem und neuem Lieferanten, Netzbetreiber und gegebenenfalls dem Messstellenbetreiber. 

Umsetzung und Fristen 

Bisher konnten Versorgungsverträge teilweise rückwirkend angemeldet oder übernommen werden. Nun müssen bestehende Strom- und Gasverträge der Stadtwerke Duisburg vor dem Umzug ab- bzw. umgemeldet werden. Ein neuer Vertrag muss rechtzeitig vor der Schlüsselübernahme abgeschlossen werden. Vor einem Umzug benötigen die Stadtwerke zukünftig 14 Tage vorher folgende Daten: Vor- und Nachname, alte und neue Adresse, Datum der jeweiligen Schlüsselübergabe, alte und neue Zählernummer sowie die bisherige Vertragskontonummer. Außerdem benötigen die Stadtwerke im Nachhinein den Zählerstand des neuen und des alten Zählers zum Datum der Schlüsselübergabe. Falls Umzug oder Auszug nicht fristgerecht gemeldet werden oder der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, kann es passieren, dass der Vertrag an der alten Adresse weiterläuft und der Kunde weiterhin für die Energiekosten zahlen muss. Das gilt auch dann, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist. Die Laufzeiten der Verträge und die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ändern sich durch die Neuregelungen nicht. 

Einschränkungen im Kundenservice 

Die Umsetzung der verordneten Maßnahmen hat die Netzbetreiber dazu veranlasst, ihre Kommunikation zu den Lieferanten einzuschränken. Dies führt dazu, dass ab Anfang der kommenden Woche bis zum 10. Juni 2025 manche Kundenanfragen (Ab- und Anmeldungen sowie Stammdatenänderungen) sowohl im Kundenkontakt als auch im Online-Kundenservice nicht abschließend bearbeitet werden können. Die Stadtwerke Duisburg werden die Vorgänge speichern und nach dem 10. Juni 2025 schnellstmöglich abarbeiten. Im Zuge der systemtechnischen Anpassungen stehen der Kundenservice und das Kundenportal der Stadtwerke voraussichtlich von Donnerstag, 5. Juni 2025, ab 12 Uhr bis einschließlich Dienstag, den 10. Juni 2025, nicht zur Verfügung. Die Stadtwerke bitten dafür um Verständnis. 

Alle Infos zum Thema mit den wichtigsten Fragen und Antworten haben die Stadtwerke auf ihrer Themenseite www.swdu.de/faq zusammengestellt.

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