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Förderstopp für Photovoltaik-Anlagen – Stadtwerke beraten zur weiteren Nutzung

Millionen Stromerzeugungsanlagen gibt es in Deutschland. Denn nicht nur die großen Kraftwerke und Windkraftanlagen zählen dazu, sondern auch jede Photovoltaikanlage auf privaten Hausdächern. Um einen genauen Überblick über alle Anlagen und Akteure am deutschen Strom- und Gasmarkt zu erlangen, hat die Bundesnetzagentur daher das Marktstammdatenregister ins Leben gerufen. Jeder Anlagenbesitzer ist verpflichtet, die Daten seiner Erzeugungsanlage ins Register einzutragen. Auch ortsfeste Batteriespeicheranlagen müssen registriert werden. Die Stadtwerke Duisburg AG erinnert daher alle Besitzer einer entsprechenden Anlage in Duisburg daran, die Eingabe der entsprechenden Daten bis zum 31. Januar im Internet unter www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen, denn dann endet die Registrierungsfrist. Bislang sind laut Bundesnetzagentur schon mehr als zwei Millionen Stromerzeugungsanlagen in das Register eingetragen worden.

Nur wer seine Anlage korrekt registriert hat, kann auch nach dem 31. Januar die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten. Wird eine Bestandsanlage nicht rechtzeitig registriert, hält der Netzbetreiber die Förderung zunächst zurück. Für Neuanlagen gilt eine Frist von einem Monat zur Registrierung nach Inbetriebnahme.

EEG-Einspeisevergütung läuft nach 20 Jahren aus

Für zahlreiche Photovoltaikanlagen ist mit dem Jahreswechsel auch die 20-jährige Einspeisevergütung ausgelaufen. Das gilt auch für die ersten dieser Anlagen in Duisburg. Für die Betreiber stellt sich damit die Frage nach Weiterbetrieb oder Stilllegung. Die Stadtwerke Duisburg bieten diesen Anlagenbetreibern kompetente Beratung und interessante Angebote für den Weiterbetrieb. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms, Direktvermarktung an Dritte oder eine Stilllegung und Demontage der Anlage.

Außer der Eigennutzung und der Direktvermarktung an Dritte gibt es auch Zwischenformen. So ist zum Beispiel möglich, den Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, als Überschuss-Strom weiter einzuspeisen oder in einem Batteriespeicher „zwischenzulagern“ und ihn zu einem späteren Zeitpunkt zu verbrauchen. Wer seinen Strom weiterhin in vollem Umfang in das öffentliche Netz einspeisen möchte, muss einen Vertrag zur Stromvermarktung schließen. Auch hier bieten die Stadtwerke Duisburg den Anlagenbetreibern eine Zusammenarbeit an.

Welche der Möglichkeiten eignet sich für welche Anlage? Ist der Weiterbetrieb wirtschaftlich sinnvoll? „Diese und andere Fragen klären wir im ersten Schritt im Rahmen einer kostenlosen Beratung per Telefon“ erläutert Sebastian Limburg, der bei den Stadtwerken für Energieberatungen zuständig ist. Danach folgen weitere Prüfungs-, Beratungs- und Planungsschritte bis zu einer Empfehlung, wie die Anlage nach Auslauf der Förderung am besten genutzt werden kann.

So bieten die Stadtwerke zum Beispiel eine Sicherheitstechnische Beratung und Funktionsprüfung der Photovoltaik-Anlage oder eine komplette Überprüfung der Anlage mit anschließender Handlungsempfehlung an. So kann es erforderlich oder sinnvoll sein, Module zu erneuern oder die Steuerungselektronik zu ergänzen. Auch die Erweiterung der Anlage um einen Batteriespeicher ist manchmal empfehlenswert.

Über die Möglichkeiten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich gegebenenfalls auch noch ändern können, beraten die Experten der Stadtwerke Duisburg telefonisch unter 0203 604 1111 oder online unter www.stadtwerke-duisburg.de/photovoltaik. Dort erfahren Interessierte außerdem, wie man die Sonne zur Unterstützung von Heizung und Warmwasseraufbereitung nutzt und welche Fördermittel es gibt.

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