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Energiepreisbremsen beschlossen: Entlastung erfolgt automatisch

Heute hat der Bundesrat die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlastet werden. „Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für uns bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Wir setzen alles daran, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Torsten Hiermann, Leiter Markt und Vertrieb der Stadtwerke Duisburg.

Entlastung erfolgt automatisch
Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke vor dem 1. März.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen
Nach den Dezember-Soforthilfen greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird. Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung will die
Regierung Anreize zum Energiesparen setzen. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 ct/kWh (Gas) oder 40 ct/kWh (Strom) hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

Erheblicher Aufwand für Stadtwerke
Für Stadtwerke bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Die Zahlungsläufe von mehreren hunderttausend Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden. Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren“, erklärt Hiermann.

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