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Änderungen des Gesetzgebers zum Jahreswechsel belasten Stadtwerke sowie Kundinnen und Kunden

Der Gesetzgeber hat beschlossen, zum Jahresende zahlreiche Unterstützungen und Förderungen im Energiebereich zu streichen oder auslaufen zu lassen. Dazu zählen unter anderem die auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie die Minderung der Stromnetzentgelte. Mit dem Wegfall der staatlichen Entlastungen müssen die Energieversorger wie die Stadtwerke Duisburg allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ab Beginn des neuen Jahres die vollständigen Preise berechnen.

„Die Entscheidungen der Bundesregierung bedeuten für unsere Kundinnen und Kunden deutliche Preisanstiege. Der Zeitpunkt ist unglücklich, denn damit fallen die Preisbremsen mitten in der energieintensiven Heizperiode weg. Wir als Energieversorger können das nicht auffangen, vielmehr bedeuten die Entscheidungen auch für uns eine erhebliche Mehrbelastung. Insgesamt ist das Zurückdrehen bereits verabredeter Maßnahmen auch ein Vertrauensverlust, gleichzeitig mangelt es an Förderanreizen für Investitionen. Das ist nicht die Verlässlichkeit und Planungssicherheit, die wir für die Energiewende so dringend benötigen“, erklärt Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg.

So ändern sich für Duisburgerinnen und Duisburger die Energiepreise aufgrund der gesetzlichen Beschlüsse:

Strompreis
Die Arbeitspreise für eine Kilowattstunde (kWh) Strom liegen bei den Stadtwerken Duisburg unterhalb der Marke der bisher gültigen Energiepreisbremse von 40 Cent. Der Arbeitspreis in der Grundversorgung liegt mit 33,74 Cent pro Kilowattstunde (19% MwSt.) deutlich darunter. Dennoch drohen Preissteigerungen: Die Bundesregierung hat kurzfristig die Zuschüsse zu den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro gestrichen. Derzeit werden die Netzentgelte neu berechnet, erwartet wird hier eine Steigerung von mehr als drei Cent pro Kilowattstunde.

Die Netzentgelte gehören zu den Preisbestandteilen, die die Stadtwerke nicht beeinflussen können, diese aber über den Strompreis eintreiben und dann weiterleiten. Dennoch erfordern diese gesetzlichen Veränderungen eine Anpassung der Tarife, über die die Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden mit dem gewohnten Vorlauf dann schriftlich informieren. Eine Angleichung der Netzentgelte erfolgt daher frühestens mit der nächsten Tarifanpassung.

Gaspreis
Wie im November angekündigt senken die Stadtwerke Duisburg den Arbeitspreis in der Erdgas-Grundversorgung zum Jahreswechsel auf 11,8 Cent (bei 7% MwSt.). Damit liegt auch dieser unterhalb der bislang gültigen Preisbremse in Höhe von 12 Cent. Allerdings läuft nicht nur die Preisbremse zum Jahresende aus, auch die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf derzeit 7 Prozent wird in den kommenden Monaten enden. Dann wird Gas um 12 Prozentpunkte stärker besteuert. Bereits für den Jahreswechsel am 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber beschlossen, den CO2-Preis auf 45 Euro anstatt der bis dato vorgesehenen 35 Euro pro Tonne anzuheben: Das hat direkte Auswirkungen auf den Gaspreis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch hier treiben die Energieversorger die Steuern und Abgaben lediglich ein und leiten sie komplett an den Staat weiter. „Mit der Senkung der Gaspreise zum Jahreswechsel haben wir unser Versprechen als fairer Energieversorger eingelöst. Dieser Effekt wird jedoch durch die staatlichen Belastungen und durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer zunichtegemacht“, sagt Torsten Hiermann, Leiter der Hauptabteilung Vertrieb und Markt der Stadtwerke Duisburg.

Abgesehen davon, dass Energieversorger aufgrund der kurzfristigen Entscheidungen der Bundesregierung erneut nur wenig Zeit haben, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die Abrechnungssysteme anzupassen, müssen die Stadtwerke die Mehrkosten bis zu den Preisanpassungen selbst tragen. „Selbstverständlich informieren wir auch hier unsere Kundinnen und Kunden wie gewohnt mit einem Vorlauf von sechs Wochen, bevor eine Preisänderung wirksam wird. Für uns selbst bedeutet das aber, dass wir bis dahin die Mehrkosten selbst tragen müssen. Das ist für uns eine wirtschaftliche Belastung, da es sich bei den gesetzlichen Veränderungen und hochgerechnet auf die Gesamtzahl unserer Kundinnen und Kunden um Beträge in Millionenhöhe handelt“, sagt Torsten Hiermann.

Fernwärme
Auch die Fernwärme Duisburg muss mit dem Wegfall der Energiepreisbremsen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ab dem kommenden Jahr die Preise in voller Höhe berechnen. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Arbeitspreis für eine Kilowattstunde (kWh) dann 17,66 Cent. Bislang hatte die Wärmepreisbremse den Arbeitspreis für 80 Prozent des Verbrauchs auf 9,5 Cent gedeckelt.

Der Arbeitspreis für Fernwärme berechnet sich durch eine feste und vertraglich verankerte Preisgleitklausel. Die Anpassungen erfolgen turnusmäßig zweimal im Jahr, im Versorgungsgebiet Mitte-Süd-West und Hamborn zum Januar und zum Juli. Die Formel zur Berechnung umfasst Indizes und Börsenpreise der vergangenen 24 Monate. Dies gewährleistet, dass starke Preisschwankungen abgedämpft und über einen längeren Zeitraum gemittelt werden. Aufgrund der Nachlaufphase der hohen Gaspreise während der Energiekrise erhöht sich der bisherige Arbeitspreis für das erste Halbjahr 2024 um rund einen Cent von 16,78 auf 17,66 Cent pro Kilowattstunde.

„Wer Fernwärme nutzt, hat die hohen Energiepreise bisher kaum gespürt. Durch die nachlaufenden Preiseffekte hätte die staatliche Preisbremse gerade jetzt in diesem Winter ihre Wirkung gezeigt. Das hat der Gesetzgeber leider gestoppt. Wir können das in keiner Weise auffangen, zumal der Fernwärmepreis nach einer vertraglich festgelegten Formel berechnet wird. Die Prognosen zeigen aber, dass die Fernwärmepreise ab Ende 2024 wieder deutlich und auch langfristig sinken werden“, erklärt Matthias Lötting, Geschäftsführer der Fernwärme Duisburg GmbH.

Aufgrund der Streichung der Preisbremse muss die Fernwärme Duisburg die Abschlagszahlungen entsprechend anpassen. Alle Kundinnen und Kunden werden darüber schriftlich informiert, in der Regel erfolgt dies im ersten Quartal mit der Jahresabrechnung. Die Fernwärme Duisburg steht dazu auch im Austausch mit Großkunden und den Wohnungsgesellschaften, die die Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben und dementsprechend der zuständige Ansprechpartner sind.

„Wir sind im Zuge der Jahresabrechnungen insbesondere bei den Eigenheimbesitzern und Selbstnutzern auf Anfragen zu Abschlagsanpassungen vorbereitet, die aufgrund des Wegfalls der Preisbremsen entstehen. Sollten die Mehrkosten im Einzelfall finanzielle Probleme bereiten, werden wir auf Nachfrage gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden individuelle Lösungen suchen“, sagt Matthias Lötting.

Die monatlichen Gesamtkosten für ein beispielhaftes Einfamilienhaus mit einem Wärmeanschlusswert von 10 Kilowatt und einem Jahreswärmeverbrauch von 16.000 Kilowattstunden betragen durch den Entfall der Preisbremse ab Januar 2024 rund 273 Euro im Monat. Durch die staatliche Deckelung lagen die beispielhaften Kosten bisher bei rund 183 Euro. Bei den Kostenangaben für die Fernwärme handelt es sich generell um eine Vollkostenbetrachtung: Das bedeutet, dass im Vergleich zu Öl, Gas oder einer Wärmepumpe bei Kundinnen und Kunden nur geringe zusätzlichen Kosten für die Wartung, die Instandhaltung und den Neukauf oder Tausch einer Heizungsanlage anfallen.

Die genannten Fernwärme-Preise gelten für das Gebiet Duisburg Mitte-Süd-West und Hamborn. Der Arbeitspreis für Walsum und Homberg liegt aktuell bei 9,58 Cent/kWh und wird turnusmäßig zum 1. April 2024 angepasst.

Förderprogramme
Auch zahlreiche Förderprogramme, zu denen die Energieexperten der Stadtwerke Duisburg Kundinnen und Kunden beraten, sind vom Sparpaket, das die Bundesregierung beschlossen hat, in unterschiedlichen Formen betroffen. Dies reicht von Antrags- und Zusagestopps über die Reduzierung von Förderquoten bis zur kompletten Streichung in den Bereichen Elektromobilität, Wärmeversorgung, Photovoltaik oder Energieeffizienz. Zu den konkreten Auswirkungen werden die Stadtwerke Anfang 2024 gesondert informieren, wenn die Details rechtssicher durch die Bundesregierung veröffentlicht worden sind.

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