Newsletter Oktober 2025
Schwerpunkte: Wärmeversorgung, Verification of Payee, Lieferantenwechsel
Wärmeversorgung im Blick
Lösungen für die Heizsaison
Angesichts des nahenden Winters und wachsender Modernisierungsbedarfe gewinnen alternative Modelle wie Contracting und Pacht an Bedeutung. Sie entlasten Vermieterinnen und Vermieter bei Betrieb, Wartung oder Störungen und sichern gleichzeitig eine verlässliche Wärmeversorgung. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: weniger Aufwand, keine hohen Investitionen und langfristige Sicherheit. Auch bei Heizungsausfällen oder Umbauten sichern mobile Heizstationen die Versorgung.
Verification of Payee
Verzögerungen bei Zahlungen vorbeugen
Mit dem 9. Oktober ist die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen, die sogenannte Verification of Payee, in Kraft getreten. Wenn es Abweichungen zwischen dem auf der Zahlung angegebenen Empfänger und dem Namen des Kontoinhabers gibt, können weitere Aktionen nötig werden. Wir empfehlen allen Geschäftskunden, geeignete Freigabe- und Nachbearbeitungsprozesse hierfür zu implementieren und IT-Systeme für die neuen Statusmeldungen zu ertüchtigen.
100 Tage 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Erfahrungen aus der Praxis
Nach 100 Tagen zeigt sich: Der neue 24-Stunden-Lieferantenwechsel funktioniert, bringt aber noch Herausforderungen mit sich. Verzögerungen entstehen vor allem, wenn die Marktlokations-ID (MaLo) fehlt oder Marktpartner ihre Prozesse noch nicht angepasst haben. Reibungslos läuft der Wechsel, wenn die MaLo bekannt ist. Vermietende sollten sie neuen Mieterinnen und Mietern, wenn möglich, bereits vor dem Einzug mitgeben – so gelingt die Anmeldung schnell und unkompliziert.
Einmal volltanken, bitte!
Schon gewusst? Jeder Mieter hat laut BGB ein Anrecht auf Ladeinfrastruktur.
Wir informieren und unterstützen in Sachen Ladeinfrastruktur direkt am Wohnort.
Newsletter Mai 2025
Schwerpunkte: Ladelösungen, An- und Abmeldungen, Energiepreise
Ladelösungen für Ihre Mieter
Jetzt vorangehen und profitieren
Wussten Sie, dass jeder Mieter laut BGB ein Anrecht auf Ladeinfrastruktur hat? Immer mehr Mieter wünschen sich eine Wallbox oder Lademöglichkeiten direkt am Wohnort. Damit kommen neue Chancen, aber auch Fragen auf Sie zu: Was sind die rechtlichen Vorgaben? Welche Fördermittel gibt es? Wir unterstützen Sie dabei, die Ladeinfrastruktur rechtssicher zu installieren, und informieren Sie über die wichtigsten Schritte. Setzen Sie auf eine erweiterbare Lösung, die den Bedürfnissen Ihrer Mieter gerecht wird und den Wert Ihrer Immobilie steigert.
Wegfall der rückwirkenden An- und Abmeldung
Neue Fristen für Strom bei Umzügen
Zum Juni 2025 haben sich die Prozesse zum sogenannten Lieferantenwechsel geändert, und zwar bundesweit bei allen Energieversorgern. Diese Regeln beeinflussen auch die Fristen für Meldungen von Ein- und Auszügen. Die wichtigste Änderung ist, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nun nicht mehr möglich sind. Wir erklären, was sich geändert hat und was Sie beachten sollten.
Bisher konnten Sie einen Vertrag teilweise rückwirkend anmelden oder übernehmen. Das ist ab jetzt nicht mehr möglich. Das heißt: Sie müssen sowohl für Strom als auch für Gas Ihren bestehenden Vertrag vor dem Umzug abmelden bzw. ummelden oder Ihren neuen Vertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug abschließen. Teilen Sie uns bitte mindestens 14 Tage vorher mit, wann Sie ein- oder ausziehen.
Wenn Sie umziehen, brauchen wir 14 Tage vor dem Umzug folgende Daten von Ihnen: Vor- und Nachname, alte und neue Adresse, Datum der jeweiligen Schlüsselübergabe (oder ersatzweise Ende bzw. Beginn des Mietvertrags), alte und neue Zählernummer sowie die Kundennummer (sofern bekannt). Außerdem benötigen wir den Zählerstand des neuen und des alten Zählers zum Datum der Schlüsselübergabe. Dieser kann auch noch einige Tage nach dem Umzug nachgereicht werden.
Wir empfehlen Ihnen als Vermieter, Ihre Mieterinnen und Mieter über die Änderung zu informieren. Bitte geben Sie ihnen, möglichst noch vor dem Einzug, alle nötigen Angaben, vor allem die Zählernummer und Marktlokations-ID. Erinnern Sie Ihre Mieter daran, den Strom rechtzeitig selbst anzumelden. Wann Sie uns als Vermieter die Daten direkt übermitteln können, erfahren Sie hier.
Wenn ein Mieter bzw. ein Liefervertrag abgemeldet wird, und kein neuer Vertrag angemeldet wird, wird der Eigentümer der Immobilie in der Grund- und Ersatzversorgung angemeldet. Wenn Sie dies vermeiden möchten, kontaktieren Sie uns gerne zu speziellen Tarifen oder unserem automatischen Leerstandsmanagement.
Versäumen Sie, Ihren Umzug oder Auszug fristgerecht zu melden oder Ihren Vertrag fristgerecht zu kündigen, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten verantwortlich sein. Das gilt auch dann, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
Die Laufzeiten Ihrer Verträge und Fristen für Kündigungen bleiben gleich.
Diese ebenfalls neue Regelung ist vor allem für die technischen Abläufe im Hintergrund wichtig. Entscheiden Sie sich für einen neuen Anbieter für Strom, dann müssen die betreffenden Partner (Energielieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) ihre digitalen Meldungen innerhalb eines Tages austauschen. So wird der Wechsel beschleunigt.
Bei einem Auszug und für die Erstellung einer Schlussrechnung ist es nötig, dass Sie uns den Zählerstand zum Datum des Einzugs bzw. bei der Schlüsselübergabe übermitteln. Auch bei einem Einzug empfehlen wir Ihnen, uns den Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe zu übermitteln.
In unserem Online-Kundenservice können Sie uns An- und Abmeldungen und alle nötigen Daten einfach und rund um die Uhr mitteilen. Dort haben Sie außerdem jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Natürlich sind wir aber auch telefonisch sowie per E-Mail und Kontaktformular für Sie erreichbar.
Energiepreise im Fokus
Jetzt Chancen nutzen
Im Zuge milder Temperaturen und Hoffnungen auf einen Frieden in der Ukraine sind die Preise für Strom und Erdgas im Februar dieses Jahres auf das Niveau von Ende 2024 gesunken. Anfang Mai ging es jedoch trotz der Signale der neuen Bundesregierung, die Energiepreise zu senken, wieder bergauf. Treiber ist u. a. ein von der EU-Kommission geplantes Importverbot für russisches Gas und Öl. Unsere Experten behalten den Markt für Sie im Blick. Kontaktieren Sie uns gerne, um von uns ein Angebot zu erhalten.
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