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Heizungstausch & Heizungsmodernisierung


Egal ob Heizungstausch, Heizungsmodernisierung, Neuanschaffung oder Fragen zum Gebäudeenergiegesetz. Unsere Energie-Experten helfen bei der Suche nach der richtigen Lösung und beraten kompetent und unabhängig – vor Ort.

Neben der Verankerung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Heizungseinbau enthält das Gesetz Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz in Gebäuden. Diese sollen zum einen schnell wirken und zum anderen gewährleisten, dass Heizenergie, ob mit fossilen Energien oder mit erneuerbaren Energien erzeugt, effizient genutzt wird.

Das ist das Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das Gesetz hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und deren Inhalte zu einer Vorschrift verbunden. Das GEG gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.

Bundestag und Bundesrat haben im September 2023 die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Denn aktuell werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung. 

Alles, was Sie noch zu der Änderung des Gesetzes wissen sollten

Die Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung ist in Deutschland nun Pflicht. Das entsprechende Gesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung verpflichtet hierbei die Städte und Gemeinden, Pläne für die künftige Energieversorgung aufzustellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist systematisch an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt.

Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll bei individuellen Entscheidungen bezüglich der zu wählenden Heiztechnologie helfen. Die Frist dafür, wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig. Die Stadt Duisburg muss bis spätestens Mitte 2026 festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, greifen beim Heizungstausch die Regeln des neuen Gebäudeenergiegesetzes.

Noch bevor eine gesetzliche Verpflichtung greift, hat die Stadt Duisburg mit ihrer Wärmeplanung begonnen. Während die Stadt selbst die koordinierende Leitung übernimmt, ist der DVV-Konzern (Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH) mit den Stadtwerken und den Netzen Duisburg für die technische und inhaltliche Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung zuständig. Breits seit Anfang 2023 läuft die Erarbeitung von Grundlagen: auf Basis öffentlicher Daten sowie mit Daten aus der Energieversorgung wurde eine energiewirtschaftliche Bestands- und Potenzialanalyse für ganz Duisburg durchgeführt. Erstellt wird die konzeptionelle Unterlage zur Wärmeplanung von den Stadtwerken Duisburg. Es wird mit etwa drei Jahren für die Aufbereitung der Daten und den politischen Entscheidungen zur Verabschiedung des Konzepts kalkuliert. Ziel ist eine CO2-freie Wärmeversorgung für Duisburg. Jeder Haushalt sollte die Möglichkeit auf mindestens eine CO2-freie Wärmequelle haben: dies kann der Anschluss an das Fernwärmenetz oder eine stromgebundene Lösung sein.

Grundsätzlich gilt das GEG seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Somit sind alle Immobilieneigentümer in Deutschland hiervon betroffen. Auch die aktuelle Gesetzesänderung betrifft alle privaten sowie gewerblichen Immobilieneigentümer bzw. Hausbesitzer unmittelbar.

Für bestehende Gebäude besagt das Heizungsgesetz, dass funktionierende Gas- und Öl-Heizungen ab 2024 nicht ausgetauscht werden müssen und kaputte Heizungen repariert werden dürfen.

Beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungsarten greift an dieser Stelle die kommunale Wärmeplanung. Wo noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen weiterhin neue Gasheizungen in bestehende Gebäude eingebaut werden. Sie müssen aber auf Wasserstoff umrüstbar sein. Falls kein grüner Wasserstoff verfügbar ist, müssen sie ab 2029 anteilig mit Biogas betrieben werden. Sobald eine detaillierte Wärmeplanung vorliegt, ist der Einbau neuer Gasheizungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Zum Beispiel, wenn ein klimaneutrales Gas-Netz vorgesehen ist oder man seine Heizung über Biomasse speist.

Neubauten in Neubaugebieten: Bei neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten ist ab 2024 sicherzustellen, dass die installierte Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. In Neubaugebieten dürfen keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr eingebaut werden.

Wer sein neues Zuhause außerhalb eines Neubaugebiets errichtet, darf auf ein bereits verlegtes Gas-Netz zurückgreifen, sofern es keinen Wärmeplan gibt oder noch kein klimaneutrales Gas-Netz geplant ist. Aber auch hier gilt: Die neue Gasheizung muss später auf klimafreundlichen Wasserstoff umgerüstet werden können.

Hauseigentümer müssen jedoch bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bei einer durchschnittlichen Heizungsanlagen-Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren müssen die Hauseigentümer entsprechend abwägen.

Eine Beratung von Expertinnen und Experten kann hier sehr hilfreich sein und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Die Energieberater der Stadtwerke Duisburg helfen Ihnen gern dabei, gemeinsam mit Ihnen die für Sie richtige Lösung zu finden. 

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Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, hat dabei mehrere technologische Möglichkeiten.

Da der Ansatz der Regelung technologieoffen ist, ist hier eine große Bandbreite an Erfüllungsoptionen denkbar. Die Wahl der Heizungsanlage ist eine individuelle Entscheidung, die sich nicht sicher vorhersehen lässt und die von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird.

Aktuelle gleichberechtigte (technologieneutrale) Erfüllungsmöglichkeiten der 65-Prozent-EE-Vorgabe sind:

  • Versorgung mit Fernwärme
  • Einbau einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe
  • Einbau einer Stromdirektheizung
  • Einbau einer solarthermischen Anlage
  • Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung, bei der der EE-Anteil mindestens 65 Prozent betragen muss, während der verbleibende Energiebedarf mit fossilen Energieträgern gedeckt werden kann
  • Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff oder Derivaten davon.
  • Als weitere Erfüllungsoption kann nur in Bestandsgebäuden eine Biomasseheizung auf Basis von Biomasse einschließlich Biomethan eingebaut werden.

Grundsätzlich kann jeder Neubau so geplant werden, dass eine dieser Lösungen umsetzbar sein dürfte. Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen bei der Entscheidung bezüglich einer Wärmepumpe beratend zur Seite stehen.

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Gemeinsam mit der ThermoPlus bieten wir weitere Lösungen aus den Bereichen Contracting, erneuerbare Energien oder Energiedienstleistungen an. 

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Das Gesetz sieht vor, dass spätestens im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind. D. h. alle Heizungsanlagen, die ab 2045 genutzt werden, sollen zu 100 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Darunter fallen alle Heizungsanlagen, unabhängig von deren Einbaudatum oder der Art der Immobilie, in der sie zum Einsatz kommen. Es ist daher anzunehmen, dass sich der Trend weg von fossil betriebenen Heizungsanlagen und hin zu Heizungssystemen auf Basis von erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren verstärken wird.

Das geplante Förderprogramm zum Heizungsaustausch soll Anfang 2024 starten. Wer seine Heizung tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Geplant ist eine Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für beispielsweise diejenigen, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung soll bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen.

Weitere Details zu dem geplanten Förderkonzept liefert die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Mehr Infos 

Mieterinnen und Mieter werden vor Mietsteigerungen geschützt. Zum einen sollen Vermieterinnen und Vermieter natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Dafür dürfen sie künftig bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Allerdings müssen sie von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen und die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt.


Sind auch Sie von den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen?

Ein Austausch mit Expertinnen und Experten kann hier sehr hilfreich sein und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Die Energieberater der Stadtwerke Duisburg helfen Ihnen gern dabei, gemeinsam mit Ihnen die für Sie richtige Lösung zu finden.

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Nachhaltige Lösungen für Ihre Heizung

Als Eigenheimbesitzer oder Bauherr haben Sie eine große Auswahl an Heizsystemen. Neben den konventionellen Gas- und Ölheizungen gibt es zahlreiche Technologien, die nachhaltig und ökologisch mit erneuerbaren Energien arbeiten.

Wärmepumpen

Wärmepumpen sind als Alternative zu Öl- und Gasheizungen sehr gefragt. Sie eignen sich für jeden, der Wert auf eine sparsame und umweltfreundliche Heizungsart legt. 

Mehr Infos zum Thema Wärmepumpen

Strom selbst erzeugen

Mit dem Einbau einer Photovoltaikanlage investieren Sie in Ihre persönliche Versorgungssicherheit und können hiermit beispielsweise nachhaltigen Strom für eine Wärmepumpe erzeugen.

Mehr Infos zum Thema Photovoltaik

 

Fernwärme


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Wir beliefern bereits seit vielen Jahren Privathaushalte, öffentliche Gebäude und Immobilienunternehmen mit Fernwärme. Die Fernwärme wird umweltschonend und effizient aus der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung im Kraftwerk in Duisburg-Wanheim erzeugt. Außerdem wird Abwärme sowie Wärme aus Biomasse genutzt.


Weitere Informationen finden Sie hier  

Solarthermie

Thermische Solaranlagen wandeln Sonnenenergie in Wärme um und werden, ähnlich wie Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung, auf einem Dach installiert. Warmes Wasser wird somit dem Wasserkreislauf und dem Warmwasserspeicher zugeführt. Solarthermie lässt sich ideal mit einer Gasanlage kombinieren, da die Leitungsinfrastruktur passend ist.

Pellets

Grundsätzlich ist jede alte Heizung durch neue Heizungsmodelle austauschbar. Bei einer Ölheizung bietet sich eine Pelletheizung an. Dort wo der Öltank war, wird ein Lager für Pellets geschaffen. Im Gegensatz zu anderen Biomasseheizungen funktioniert das Heizen mit Pellets jedoch oft auch ohne regelmäßiges Nachlegen der Holzscheite. Über ein Mikro-Blockkraftheizwerk lässt sich neben der Wärme auch Strom erzeugen.

 

Wir beraten Sie gern!

Sie haben Fragen zu den vorgestellten Lösungen oder interessieren sich für weitere Alternativen?
 

Sprechen Sie uns an

Förderprogramme

Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien noch lohnender und einfacher werden. Künftig will der Bund den Einbau von klimafreundlichen Heizungen mit einem einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent unterstützen. Zusätzlich gibt es besondere Förderungen für soziale Härtefälle, Boni für die Übererfüllung von Anforderungen, zinsgünstige Kredite und die steuerliche Abschreibung. Wir informieren Sie gerne über weitere aktuelle Förderprogramme für Ihr Vorhaben.

► Weitere Infos auf den Seiten von Deutschland macht´s effizient

Fördermitteldatenbank

Planen Sie eine neue Heizung einzubauen? Wollen Sie grünen Strom erzeugen? Oder denken Sie sogar an einen Neubau, der wenig Energie verbraucht? Mit unserer großen, kostenlosen Datenbank können Sie Förderungen für Ihr Bau- oder Modernisierungsprojekt finden. Auch wenn Sie mehr über Förderungen für Elektroautos wissen wollen, sind Sie hier richtig.

Zur Datenbank


Heizspiegel

Der von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online ins Leben gerufene Heizspiegel bietet Eigentümern und Mietern eine Orientierungshilfe bei der Visualisierung ihres Heizenergieverbrauchs und ihrer Heizenergiekosten. Anhand einer Tabelle, die neben der Wohnfläche des Gebäudes die unterschiedlichen Energieträger und Heizsysteme berücksichtigt, können Nutzer prüfen, ob ihr Heizenergieverbrauch im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden eher niedrig, mittel, erhöht oder zu hoch ist.

► Überprüfen Sie Ihre Heizkosten

 


Schimmel vorbeugen

Schimmelpilze erzeugen schlechte Gerüche, können zu Schäden am Putz führen und schaden der Gesundheit. Generell gilt: Heizen und regelmäßiges Lüften sind die besten Mittel, um Feuchtigkeit und Schimmel vorzubeugen. 

Achten Sie darauf, dass möglichst wenig Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben wird. Hängen Sie keine nasse Wäsche in Ihrer Wohnung auf und lüften Sie größere Wasserdampfmengen, die im Badezimmmer oder in der Küche entstehen, gezielt weg. Damit die Feuchtigkeit nicht in den Räumen bleibt, sollten Sie mehrmals am Tag für mindestens fünf Minuten stoßlüften.

Heizen Sie Ihre Wohnung immer gleichmäßig, damit sich in kälteren Bereichen nicht übermäßig viel Luftfeuchtigkeit ansammeln kann. Die durchschnittliche Zimmertemperatur sollte bei etwa 20 Grad liegen, im Bad auch gerne 1 oder 2 Grad höher. In weniger genutzten Räumen sind Temperaturen um die 15 oder 16 Grad ausreichend. Auf keinen Fall sollten Sie die Heizung bei Abwesenheit vollkommen abstellen. Kalte Räume und Wände heizen langsamer auf. 

Wird zu wenig geheizt oder gelüftet, kondensiert die Feuchtigkeit aus der Luft an den kältesten Stellen in der Wohnung und dort kann dann Schimmel entstehen.

Energiespartipps für Ihre Heizung

Es muss nicht immer sofort eine komplette neue Heizungsanlage her, um die Energiekosten für die bevorstehende Heizperiode in den Griff zu bekommen. Was Sie selber überprüfen und optimieren können, das erfahren Sie in den folgenden Tipps:

Heizkörper brauchen ausreichend Platz für die Luftzirkulation. Verdecken Sie Ihre Heizkörper also nicht mit Vorhängen, Möbeln oder Heizverkleidungen. So können bis zu fünf Prozent Heizenergie eingespart werden.

Wenn es im lauwarmen Heizkörper gluckert, heißt es: die Luft muss raus. Dazu wird die Vierkantschraube am Heizkörper mit einem Vierkantschlüssel so lange geöffnet, bis anstelle von Luft nur noch Wasser aus der kleinen Öffnung kommt. Wichtig: die Heizkörper, die am höchsten liegen werden zuerst entlüftet.

Nach dem Entlüften, sollte der Wasserdruck der Heizungsanlage überprüft werden. Der sollte mindestens 1,2 Bar betragen. Liegt er darunter, sollte unbedingt Wasser nachgefüllt werden.

Schmutz und Staub können die Leistung des Heizkörpers um bis zu 30 Prozent reduzieren. Deshalb vor Beginn der Heizsaison: Heizung aus und Heizkörperdeckel ab. Dann die Rückseite des Heizkörpers absaugen und die Lüftungsschlitze mit einer feuchten Flaschenbürste oder einem Dampfreiniger säubern.

Mit programmierbaren Thermostaten lassen sich die Heizkörper so regeln, dass sie dann runterfahren, wenn weniger Wärme benötigt wird: nachts, tagsüber während der Arbeitszeit oder auch während des Urlaubs. Bis zu zehn Prozent Heizenergie lassen sich so einsparen. Eine Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius bedeutet bereits sechs Prozent weniger Verbrauch.

Bei einer jährlichen Pumpenlaufzeit von durchschnittlich 6.000 Stunden können alte, nicht regelbare, Umwälzpumpen richtig Geld kosten: mit einem Stromverbrauch bis zu 600 Kilowattstunden jährlich und Stromkosten bis zu 160 Euro. Durch den Einbau einer modernen Hocheffizienzpumpe lassen sich bis zu 80 Prozent der Stromkosten für den Pumpenbetrieb einsparen.

Hydraulischer Abgleich

Wenn die Heizkörper sich nicht mehr gleichmäßig erwärmen und auch durch das Entlüften keine Verbesserung eintritt, dann ist wahrscheinlich ein hydraulischer Abgleich durch einen Fachbetrieb die Lösung: für jeden Raum wird die erforderliche Heizleistung berechnet, die Heizkörper entsprechend justiert, um das korrekte Wasservolumen zu gewährleisten, und gegebenenfalls im Heizsystem notwendige Einstellungen vorgenommen. Eine so optimal eingestellte Heizanlage kann dann jährlich bis zu 15 Prozent an Energie- bzw. Heizkosten einsparen. Dies macht sich nicht nur finanziell bemerkbar, sondern trägt auch noch aktiv zum Umweltschutz bei, da so der unnötige Ausstoß von Kohlendioxid vermieden wird.

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