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Aktuelle Entwicklungen am Energiemarkt


Ob Preisanpassungen, Preisbremsen, Soforthilfen oder Versorgungssicherheit: wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Lage auf dem Energiemarkt zusammengefasst. Sollte es weitere Entwicklungen und wichtige Informationen geben, finden Sie diese immer hier. 

— Die bisherigen Meldungen im Überblick —

27.12.2023
Energiepreisbremsen laufen zum 31.12.2023 aus
Die Bundesregierung hat beschlossen, zum Jahresende 2023 zahlreiche Unterstützungen und Förderungen im Energiebereich zu streichen oder auslaufen zu lassen. Dazu zählen unter anderem die auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie die Minderung der Stromnetzentgelte. Mit dem Wegfall der staatlichen Entlastungen müssen die Energieversorger wie die Stadtwerke Duisburg allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ab Beginn des neuen Jahres die vollständigen Preise berechnen.

Weitere Infos


27.02.2023
Energiepreisbremsen: Wichtige Informationen für Privat- und Gewerbekunden
Die Stadtwerke Duisburg werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Energiepreisbremsen im März umsetzen. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten demnächst ein individuelles Schreiben mit detaillierten Informationen zur Umsetzung der Preisbremsen sowie eine Neufestsetzung des Abschlags. 

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27.01.2023
FAQ Energiepreisbremsen
Die Strom Strom- und Gaspreisbremse wurde am 15. Dezember 2022 beschlossen und greift ab März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.

Wir haben alle alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie aufgelistet. 

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19.12.2022
Energiepreisbremsen beschlossen: Entlastung erfolgt automatisch
Am 16.12.2022 hat der Bundesrat die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlastet werden. 

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01.12.2022
FAQ Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
Aktuell setzen wir die Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, auch Soforthilfen, Dezemberhilfen oder Winterhilfen genannt, um. Im Folgenden haben wir Antworten auf in diesem Zusammenhang besonders häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

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25.11.2022
Erdgas-Dezember-Abschlag entfällt komplett:
Wir vereinfachen das Verfahren

Wie bereits angekündigt, werden wir die im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vorgesehen Entlastungsmaßnahmen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Erdgasliefervertrag umsetzen.

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18.11.2022
Entlastungen durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
Information gemäß § 2 Absatz 4 EWSG

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Im November 2022 wird das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) in Kraft treten. Dieses sieht für den Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe für Gaskunden vor, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert (...)

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07.11.2022
Erste Entlastungen für Wärme
Die Bundesregierung hat die geplante Einführung der Erdgasbeschaffungsumlage kurz nach ihrem eigentlichen Inkrafttreten rückwirkend wieder zurückgezogen (...)

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29.09.2022
Gasumlage wird nicht eingeführt
Die Bundesregierung wird die geplante Gasumlage nicht einführen und möchte die steigenden Energiekosten mit einer Gaspreisbremse dämpfen (...)

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15.09.2022
„Wir tun alles dafür, die Versorgung der Menschen in Duisburg in diesem Winter sicherzustellen.“
Warum auch die die Stadtwerke Duisburg gezwungen sind, den Gas- und Strompreis zu erhöhen, erklärt der Vorstandsvorsitzende Marcus Wittig im Interview.

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19.08.2022
Informationen rund um die Gasbeschaffungsumlage
Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat die Bundesregierung eine befristete Gasbeschaffungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet, um Gas-Importeuren einen finanziellen Ausgleich für deren Mehrkosten für die Gasbeschaffung zu ermöglichen (...)

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08.07.2022
Aktuelle Versorgungslage Gas
Die Bundesregierung hat am 23. Juni die Alarmstufe des Notfallplans Gas aktiviert und damit die zweite von drei Eskalationsstufen dieses Plans ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas. Die Bundesregierung stellte klar, dass derzeit die Versorgungssicherheit aller Kunden noch gewährleistet sei (...)

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01.06.2022
Wegfall der EEG-Umlage
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) zum 1. Juli 2022 auf 0 Euro zu senken. Die Senkung der EEG-Umlage und den damit verbundenen Preisvorteil geben wir ab diesem Termin vollständig an unsere Kunden weiter. Für Stromkunden sinkt der Netto-Arbeitspreis um 3,72 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Zuzüglich der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, die auf die EEG-Umlage entrichtet wurde, ergibt sich eine Ersparnis von 4,43 Cent brutto pro kWh.

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01.04.2022
FAQ Versorgungssicherheit Erdgas
Der Krieg in der Ukraine hat auch Folgen für die Energiewirtschaft. Dies verunsichert derzeit viele Gaskunden und führt zu zahlreichen Anfragen. Wir haben deshalb Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

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07.01.2022
Pressemitteilung zur aktuellen Preisentwicklung
Die Krise auf dem Energiemarkt setzt sich auch im Jahr 2022 fort. Beschaffungs- und Rohstoffpreise sind weiter auf Rekordhöhen. Bundesweit sind inzwischen rund 40 Versorger, die nicht im Vorfeld der rasanten Preisentwicklung die notwendigen Mengen für ihre Kunden beschafft haben, in die Insolvenz gegangen oder haben ihren Kunden die Verträge gekündigt. Das hochspekulative Geschäftsmodell, auf niedrige Beschaffungspreise zu warten, um maximale Profite einzufahren, hat sich einmal mehr als gescheitert erwiesen.

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08.12.2022
Informationen für Kunden, deren Strom- oder Gasanbieter seine Belieferung eingestellt hat oder einstellen muss. 
Wenn ein Strom- oder Gasanbieter seine Belieferung einstellt oder einstellen muss, müssen Sie nicht befürchten, dass die Versorgung unterbrochen wird. Der örtliche Grundversorger springt automatisch ein und beliefert Sie ohne Unterbrechung weiterhin mit Strom oder Erdgas in der sogenannten Ersatzversorgung. Dazu haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

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15.11.2021
„Energie darf nicht zum Spekulationsobjekt werden“
Welche Risiken die stetig steigenden Energiepreise im Großhandel bedeuten und warum die Stadtwerke Duisburg den Strompreis jetzt trotzdem senken, erklärt der Vorstandsvorsitzende Marcus Wittig im Interview.

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Energiepreisbremsen beschlossen:

Entlastung erfolgt automatisch

19.12.2022

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlastet werden. 

Entlastung erfolgt automatisch
Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Sie als unsere Kundin oder oder unser Kunde nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns als Ihr Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir unsere Kundinnen und Kunden vor dem 1. März.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen
Nach den Dezember-Soforthilfen greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 ct/kWh (Gas) oder 40 ct/kWh (Strom) hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

Mehr Infos


FAQ Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

01.12.2022

Aktuell setzen wir die Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, auch Soforthilfen, Dezemberhilfen oder Winterhilfen genannt, um. Im Folgenden haben wir Antworten auf in diesem Zusammenhang besonders häufig gestellte Fragen zusammengestellt:

Allgemeine Fragen

Für laufende Gasverträge müssen unsere Gaskundinnen und Gaskunden im Dezember keine Abschläge zahlen. Voraussetzung: Die betroffenen Kunden wurden zum 01.12.2022 mit Gas von uns beliefert. Das bedeutet, dass wir bei Kunden, die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, die Abschläge nicht einziehen werden. Kunden, die ihre Abschläge selbst bezahlen, z. B. durch Überweisung, können die Zahlungen einmalig aussetzen. Mit der nächsten Rechnung wird der entfallene Dezember-Abschlag mit der tatsächlichen, individuell zu berechnenden Soforthilfe verrechnet. Damit kommt unseren Kunden eine kurzfristige Entlastung bis zur Umsetzung der Energiepreisbremse im Jahr 2023 zugute.

Wir informieren alle Kunden, die Ihre Abschläge selbst bezahlen, also z. B. überweisen, über die Möglichkeit zum einmaligen Aussetzen des Abschlags für die Gasverträge. Für alle weiteren Kunden setzen wir die Soforthilfe automatisch um.

Die tatsächliche Höhe der Soforthilfe für unsere Gaskunden wird auf der nächsten Rechnung ausgewiesen. Diese kann von dem geplanten Abschlag abweichen und wird für jeden Kunden anhand einer von der Bundesregierung vorgegebenen Formel individuell berechnet. Grundlage für die Berechnung der Soforthilfe sind die zum 01.12.2022 gültigen Preise.

Die Bundesregierung finanziert diese Soforthilfe. Die Umsetzung erfolgt durch die Gasversorger.

Absolut. Neben den weltpolitischen, geographischen und ökologischen Mehrwerten eines reduzierten Energieverbrauchs besteht auch ein ganz persönlicher Vorteil darin: Die für 2023 geplante Preisbremse greift nur für 80 % des Vorperiodenverbrauchs und deckelt den Energiepreis lediglich. Die übrigen 20 % werden weiterhin im vollen Umfang berechnet. Jede eingesparte Kilowattstunde spart Geld. Die Soforthilfe Dezember dient der kurzfristigen Entlastung bis zur Umsetzung der Preisbremse im Jahr 2023.

Nein. Die gutgeschriebene Soforthilfe wird auf der nächsten Rechnung mit dem bisherigen Verbrauch verrechnet. Eine nachträgliche Änderung der Entlastungshöhe aufgrund eines geringeren Gasverbrauchs ist nicht vorgesehen.

Zurzeit kann es zu verlängerten Wartezeiten im Kundenservice kommen, da wir auf Grund der aktuellen Situation am Energiemarkt mit einer Vielzahl von Anrufen mit Fragen zur staatlichen Soforthilfe und weiteren Themen konfrontiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung aller Anfragen.

Fragen zur Verrechnung und Auszahlung

Der Abschlag für Gas wird auf null gesetzt. Das bedeutet, dass wir im Dezember keinen Abschlag einziehen werden oder Sie Ihre Abschläge überweisen müssen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Dezemberabschlag nicht einziehen. Wenn Sie via Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen, können Sie die Abschlagszahlung einmalig aussetzen.

Nein. Der Dezemberabschlag für Gas wird einmalig für Kunden, die zum 01.12.2022 mit Erdgas von uns beliefert wurden, ausgesetzt. Abschläge für Strom und Wasser behalten Ihre Gültigkeit und sind auszugleichen. Alle Kunden, die den Abschlag selbst bezahlen, also z. B. überweisen, werden von uns gesondert hierüber informiert.

Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass jeder berechtigte Endverbraucher von der Soforthilfe zu partizipieren hat. Wenn im Dezember keine Abschlagsfälligkeit besteht, entfällt der Abschlag für Januar.

Sollten Sie Ihren Dezembergasabschlag trotz allem überwiesen haben, wird die Zahlung Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben und es erfolgt eine Verrechnung im Rahmen der nächsten Abrechnung. Sie werden also auch in diesem Fall automatisch von der Soforthilfe profitieren.

Mit der nächsten Rechnung wird der entfallene Dezember-Abschlag mit der tatsächlichen, individuell zu berechnenden Soforthilfe verrechnet. In Fällen, in denen die Soforthilfe den eigentlichen Abschlag nicht deckt, kann es zu Nachzahlungen im Rahmen der nächsten Rechnungsstellung kommen. Fällt die individuelle Entlastung höher aus als der Abschlag, wird das Guthaben in der Rechnung berücksichtigt.

Die Entlastung wird aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Gemäß § 9 Absatz 5 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sind wir daher dazu verpflichtet, in dem Prüfantrag, den wir für die Erstattung der Entlastung stellen, folgende Informationen zu unserem Vertragsverhältnis mit Ihnen anzugeben: Die Höhe der Kompensation, Ihren Namen, Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer, Abschlagszahlung im September 2022, Liefermenge für 2021 oder den letzten Abrechnungszeitraum.

Fragen zur Berechnung der Soforthilfe

Wir werden den uns im September 2022 bekannten Jahresverbrauch durch Multiplikation mit dem Faktor 1/12 auf einen Monat umrechnen und mit dem am 01.12.2022 gültigen Preis multiplizieren.

Konkret bedeutet das Folgendes:

1/12 Jahresverbrauch x Arbeitspreis (netto) + 31/365 Jahresgrundpreis (netto)
= Monatskosten (netto) + 7 % Umsatzsteuer
= Erstattungsbetrag (brutto)

Beispielrechnung:
Jahresverbrauch 15.000 kWh
Arbeitspreis: 12 Cent kWh brutto (11,215 Cent/kWh netto).
Grundpreis: 200 EUR/Jahr brutto (186,916 EUR/Jahr netto)

1250 kWh Jahresverbrauch x 0,11215 Euro (Arbeitspreis netto) + 15,875 EUR (31/365 Jahresgrundpreis netto)
= 156,0625 EURO (netto)
= 166,99 EURO Erstattungsbetrag (brutto)

Der Gesetzgeber hat in seinen Vorgaben das Ziel verfolgt, eine möglichst faire und bedarfsorientierte Soforthilfe zu leisten, die auch in Relation zum tatsächlichen Verbrauch steht. Durch das zugrunde legen des anteiligen Verbrauchs und der Preise zum 1. Dezember 2022 wird z. B. gewährleistet, dass ein vorsorglich erhöhter Abschlag auf Kundenwunsch keinen Einfluss auf die Höhe der Soforthilfe hat. So werden ggf. solventere Endverbraucher mit bewusst höheren Abschlagsbeträgen nicht bevorteilt.

Im Zuge des Vertragsabschlusses mit Ihnen haben wir bereits einen Jahresverbrauch veranschlagt. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften werden wir diesen Verbrauch dann auch für die Ermittlung der Soforthilfe verwenden.

Sofern diese Verbrauchsänderung uns als Energielieferant nicht bereits im September 2022 bekannt war, können wir diese Veränderung für die Soforthilfe nicht berücksichtigen. Im Zuge der Jahresabrechnung und einer etwaigen Nachzahlung wird keine ergänzende Erstattung, ähnlich der Soforthilfe, erfolgen. Dafür soll den Kunden aber ab dem Jahr 2023 durch die Preisbremse eine weitere Entlastung zugutekommen.

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Soforthilfe der Jahresverbrauch angelegt wird, der für die Festlegung der Abschlagszahlung im September 2022 verwendet wurde. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass die eigene Soforthilfe z. B. durch eine kurzfristige Erhöhung des Gasverbrauchs missbräuchlich erhöht werden kann.

Fragen zum Anspruch auf die Soforthilfe

Alle privaten Endverbraucher von Erdgas sowie der überwiegende Teil der Gewerbe- und Geschäftskunden. Zuständig ist jeweils der Erdgasversorger, bei dem die Kunden am 1. Dezember 2022 in der Belieferung sind oder waren.

Von der Soforthilfe ausgenommen sind nur kommerziell betriebene Kraftwerke, Krankenhäuser und größere Verbraucher oder Unternehmen, sofern sie mit einer sogenannten registrierenden Leistungsmessung ausgestattet sind, einen Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden haben und nicht unter eine Sonderregelung fallen. Letzteres trifft z. B. auf Wohnungsbaugesellschaften, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen im Gesundheitsbereich zu.

Die Soforthilfe erhält unser Kunde bzw. unsere Kundin. In Ihrem Fall ist das in der Regel der Hauseigentümer oder Verwalter. Dieser wiederum muss den Betrag bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen, sodass auch die Mietparteien von der Soforthilfe partizipieren. Der Zeitpunkt hängt dann davon ab, wann Ihr Hauseigentümer die Betriebskostenabrechnung erstellt.

Zum Vertragsbeginn haben wir ggf. gemeinsam mit Ihnen einen Jahresverbrauch veranschlagt, wodurch wir auch die Abschläge berechnen konnten. Genau dieser Verbrauch wird dann zur Ermittlung der Soforthilfe zugrunde gelegt.

Der Gesetzgeber hat die Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, jedem Kunden mit einem am Stichtag 1. Dezember 2022 aktiven Gasliefervertrag die Soforthilfe zukommen zu lassen. Kundenverträge, die nach dem 1. Dezember 2022 beginnen oder vor dem 1. Dezember 2022 enden, können somit nicht von uns die Soforthilfe erhalten. In der Regel hat der Endverbraucher dann aber einen anderen Gaslieferanten, der diese Soforthilfe leistet.

Wir werden bis Ende Januar alle nachträglich festgestellten Gasbelieferung ebenfalls auf den Anspruch der Soforthilfe Dezember prüfen und den Kunden bei gegebenem Anspruch diese zukommen lassen.


Erdgas-Dezember-Abschlag entfällt komplett:

Wir vereinfachen das Verfahren

25.11.2022

Wie bereits angekündigt, werden wir die im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vorgesehen Entlastungsmaßnahmen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Erdgasliefervertrag umsetzen.

Vereinfachte Lösung: Kein Dezember-Abschlag für Gas

Viele Kundinnen und Kunden meldeten sich hierzu mit Fragen zum Verfahren. Um kurzfristig eine möglichst kundenfreundliche Lösung zur Entlastung umzusetzen, werden wir die Dezember-Abschläge für Gaskunden, die zum 1. Dezember 2022 bei uns in der Belieferung sind, vollständig aussetzen. SEPA-Lastschriftmandate werden im Dezember nicht eingezogen, Kundinnen und Kunden, die ihre Gas-Abschläge überweisen oder in bar einzahlen, können diese Zahlung für den Dezember einmalig aussetzen.

Soforthilfe wird bei Rechnung berücksichtigt

Die genaue Höhe der Soforthilfe berechnet sich jedoch weiterhin für jede Kundin und jeden Kunden individuell und kann von der Höhe des Dezember-Abschlages abweichen. Mit der nächsten Rechnung wird dann im Nachgang der entfallene Dezember-Abschlag mit der tatsächlichen, individuellen Soforthilfe verrechnet. Wir hatten ursprünglich vorgesehen, eine direkte Anpassung der Abschläge in Höhe der individuellen Soforthilfe durchzuführen, um die exakte Regelung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) für jede Kundin und jeden Kunden schon im Dezember individuell anzuwenden. Dieser Schritt erfolgt nun mit der nächsten Rechnung.

Über weitere Details zum Vorgehen, der Berechnungsweise und möglichen Sonderfällen werden wir bald auf dieser Website informieren.


Entlastungen durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Information gemäß § 2 Absatz 4 EWSG

18.11.2022

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Im November 2022 wird das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) in Kraft treten. Dieses sieht für den Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe für Gaskunden vor, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht dem anteiligen, auf einen 31/365-stel umgerechneten, im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauch, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Die Maßnahme wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Diese einmalige Entlastung soll zur Überbrückung dienen, bis die von der Regierung geplante Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 greift. 

Als unsere Kundinnen und Kunden, mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden, profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe.

Die Soforthilfe verrechnen wir automatisch – wenn vorhanden – mit Ihrem Erdgas-Abschlag für Dezember sowie eventuell dem Erdgas-Abschlag für Januar. Wie sich die Soforthilfe für die einzelnen Kunden konkret zusammensetzt und auswirkt, erläutern wir in individuellen Schreiben, die wir in den kommenden Tagen an unsere Gaskunden verschicken werden.


Wie profitieren unsere Kunden von der Soforthilfe?

Unsere Erdgaskunden bekommen im Dezember den Gasverbrauch für einen Monat inklusive des Grundpreises erstattet. Diese einmalige Entlastung soll zur Überbrückung dienen, bis die von der Regierung geplante Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 greift. 

Diese Erstattung verrechnen wir automatisch – wenn vorhanden – mit Ihrem Erdgas-Abschlag für Dezember sowie eventuell dem Erdgas-Abschlag für Januar. Wie sich die Soforthilfe konkret auf den einzelnen Kunden auswirkt, erläutern wir in individuellen Schreiben, die wir an unsere Gaskunden verschicken. 

Die Maßnahme wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Diese einmalige Entlastung soll zur Überbrückung dienen, bis die von der Regierung geplante Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 greift. 

Als unsere Kundinnen und Kunden, mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden, profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe.

Die Soforthilfe verrechnen wir automatisch – wenn vorhanden – mit Ihrem Erdgas-Abschlag für Dezember sowie eventuell dem Erdgas-Abschlag für Januar. Wie sich die Soforthilfe für die einzelnen Kunden konkret zusammensetzt und auswirkt, erläutern wir in individuellen Schreiben, die wir in den kommenden Tagen an unsere Gaskunden verschicken werden.


Was muss ich als Kunde tun?

Sofern sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Wir buchen automatisch weniger von Ihrem Konto ab oder überweisen wir Ihnen ein eventuelles Guthaben auf das uns von Ihnen bekannte Konto. Dies erfolgt spätestens Ende Januar 2023.

Wenn Sie Ihre Abschläge via Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, können Sie Ihre Überweisung für Ihren Erdgasabschlag anpassen. Wie und zu welchen Beträgen das genau erfolgt, erläutern wir Ihnen in einem individuellen Anschreiben. Falls Sie ein eventuelles Guthaben ausgezahlt haben möchten, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit. Wenn Sie z. B. aufgrund eines Dauerauftrags den Abschlag nicht reduzieren möchten, erfolgt die Verrechnung spätestens mit unserer nächsten Rechnung. Sie erhalten also auf jeden Fall die Ihnen zustehende Entlastung, auch wenn Sie nicht tätig werden.


Was ist mit größeren Unternehmen und Einrichtungen?

Auch größerer Unternehmen und Einrichtungen mit stündlicher Leistungsmessung (RLM-Kunden) können die Soforthilfe erhalten. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen uns Unternehmen bzw. Einrichtungen bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.


Energiespartipps

Was können Sie noch tun, um Ihre Gasrechnung klein zu halten? Wir haben zahlreiche Energiespartipps für Sie zusammengestellt.

Zu den Energiespartipps


GasSparBonus

Duisburg reduziert den Gasverbrauch und das belohnen wir: In der aktuellen Situation rund um die Gasversorgung in Deutschland kann jeder seinen Beitrag für einen niedrigeren Gasverbrauch leisten – insbesondere mit Blick auf die kommenden Wintermonate. Deshalb unterstützen wir sparsame Gaskunden mit einem GasSparBonus in Höhe von bis zu 300 €.

Mehr Infos

 


Erste Entlastungen für Wärme

07.11.2022

Die Bundesregierung hat die geplante Einführung der Erdgasbeschaffungsumlage kurz nach ihrem eigentlichen Inkrafttreten rückwirkend wieder zurückgezogen. Bereits im Vorfeld angekündigte Erhöhungen von Tarifen aufgrund der Gasbeschaffungsumlage nehmen wir selbstverständlich wieder zurück. Eine im Zusammenhang mit der Umlage angekündigte Anpassung von Abschlägen werden wir nicht vornehmen.

Die ebenfalls beschlossene temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von bisher 19 % auf nun 7 % geben wir natürlich automatisch an Sie weiter. Diese Entlastungen gelten seit dem 1. Oktober 2022.

Weitere Entlastungen geplant

In den vergangenen Wochen wurden von der Bundesregierung weitere Maßnahmen beschlossen. Für den Bereich Gas ist schon für den Monat Dezember eine Entlastung der Kundinnen und Kunden geplant. Die Höhe der Entlastung soll in etwa der Höhe der Abschlagszahlung für diesen Monat entsprechen. Für den Bereich Fernwärme ist eine ähnliche Entlastung vorgesehen. Wer als Mieter seine Heizkosten über die Nebenkosten bezahlt, soll diese Entlastung spätestens im Rahmen der nächsten Nebenkostenabrechnung erhalten.

Für das kommenden Jahr plant die Bundesregierung unter anderem außerdem eine Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Dabei soll der Preis für Strom, Gas oder Fernwärme für einen Anteil von 80% des üblichen Verbrauchs gedeckelt werden.

Wir arbeiten bereits an der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen, auch wenn diese noch nicht final verabschiedet wurden. In Kürze werden wir an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlichen. 

Weitere Infos zum Entlastungspaket der Bundesregierung


Gasumlage wird nicht eingeführt

29.09.2022

Die Bundesregierung wird die geplante Gasumlage nicht einführen und möchte die steigenden Energiekosten mit einer Gaspreisbremse dämpfen. Selbstverständlich werden wir die Gaspreise um den Anteil der Umlage (2,419 Cent/kWh netto) automatisch reduzieren, wenn die Verordnung aufgehoben wurde. Sobald weitere Vorgaben konkretisiert wurden, werden wir diese ebenfalls umgehend umsetzen und unsere Kunden hierzu zeitnah informieren. 

Zur Pressekonferenz der Bundesregierung


„Wir tun alles dafür, die Versorgung der Menschen in Duisburg in diesem Winter sicherzustellen.“



15.09.2022
Warum auch die die Stadtwerke Duisburg gezwungen sind, den Gas- und Strompreis zu erhöhen, erklärt der Vorstandsvorsitzende Marcus Wittig im Interview.

 

Die Stadtwerke erhöhen den Gaspreis und den Strompreis. Warum ist dieser Schritt notwendig?
Marcus Wittig:
Wir erleben an den Energiemärkten seit weit mehr als einem Jahr eine drastische Preisentwicklung. Die Beschaffungspreise eilen sowohl beim Gas als auch beim Strom von einem Rekord zum nächsten. Die Einkaufspreise haben sich in wenigen Monaten weit mehr als verzehnfacht. Es gibt Tage, da kostet die Kilowattstunde Strom im Einkauf bis zu einem Euro. Das sind Preise, die wir nie zuvor gesehen haben. Bislang konnten wir unsere treuen Kundinnen und Kunden, für die wir die Energie schon weit im Voraus beschaffen, vor Preiserhöhungen schützen. Das war durch unterschiedliche Tarife für Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung möglich. Damit konnten wir erreichen, dass bei den meisten Menschen in Duisburg die Preisexplosion an den Energiemärkten bis jetzt noch gar nicht angekommen ist. Der Gesetzgeber verlangt aber zum 1. November eine Zusammenlegung der Grundversorgungstarife. Damit kommen die immer weiter steigenden Energiepreise jetzt bei allen Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung an.

Was ist der Grund für diese drastische Entwicklung der Preise?
Marcus Wittig:
In Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine und übrigens auch schon im Vorfeld des Überfalls am 24. Februar hat Russland die Importmengen von Erdgas erheblich reduziert. Durch die große Trockenheit und Hitze in ganz Europa können viele Kraftwerke nicht mehr unter voller Last laufen, weil die erwärmten Flüsse nicht mehr ausreichend Kühlwasser liefern können. Es greifen dann auch im Energiesektor die üblichen Mechanismen des Marktes. Wenn eine Ware knapp, aber dennoch stark nachgefragt wird, steigt der Preis. Und das ist derzeit bei Gas und Strom im extremen Maß der Fall.

Wie konnten die Stadtwerke die Preisentwicklung bislang von den Kunden fernhalten?
Marcus Wittig:
Wir setzen seit jeher auf eine vorausschauende Beschaffungsstrategie, um Preisrisiken für unsere Kundinnen und Kunden gering zu halten. Wir kaufen die Energie oft Jahre im Voraus ein und sichern uns entsprechende Konditionen. So können wir die Preise auch dann noch eine Zeit lang stabil halten, wenn sich die Marktpreise nach oben entwickeln. Da wir aber auch in dieser Zeit versuchen, so vorausschauend wie möglich zu handeln, kommen diese enormen Preise Stück für Stück auch in unserer Beschaffung an.

Viele Energiekonzerne verdienen sehr gut an dieser Entwicklung. Machen die Stadtwerke Duisburg jetzt auch hohe Gewinne?
Marcus Wittig:
Nein. Die Gewinne machen andere Unternehmen. Vor allem die, die Gas und Öl fördern. Ebenso verdienen jetzt die Unternehmen viel Geld, die Strom aus erneuerbaren Quellen aber auch aus Braunkohle oder Kernkraft gewinnen. Das liegt an der Funktionsweise des Strommarktes. Der Preis wird immer von dem Stromerzeuger bestimmt, zu dessen Preis sich gerade noch Abnehmer am Markt finden lassen. Der hierdurch definierte sogenannte Grenzpreis gilt dann als Marktpreis für alle Marktteilnehmer. Stromproduzenten, die Gestehungskosten weitestgehend gleich halten können – zum Beispiel bei Wind- oder Sonnenenergie – oder zumindest unter dem Grenzpreis bleiben, wie bei Braunkohle und Kernkraft, generieren aus der gleichen Leistung jetzt erheblich höhere Gewinne. Die Stadtwerke Duisburg betreiben keine Braunkohle- oder Kernkraftwerke zur Stromerzeugung und sind auch weder Gas- noch Ölförderer. Wir sind darauf angewiesen, dass von Vorlieferanten ausreichende Mengen für unsere Kundinnen und Kunden importiert werden. Für die Beschaffung dieser Mengen müssen auch wir die enormen Marktpreise bezahlen. Klar ist, dass die Stadtwerke jetzt mehr Umsatz machen, unsere Ausgaben steigen aber auch enorm an. Genaue Gewinnspannen lassen sich jetzt in der Krise für uns nicht prognostizieren, es sind im Energiemarkt derzeit unglaublich viele Variablen und Volatilitäten im Spiel. Ich sehe unser Unternehmen in dieser Krise aber einer steigenden Zahl Risiken ausgesetzt.

Welche Risiken sind das?
Marcus Wittig:
Zum Beispiel betreiben wir als größte Erzeugungseinheit ein Gaskraftwerk in Duisburg-Wanheim. Wir haben unser letztes Kohlekraftwerk 2018 abgeschaltet, um den Kohleausstieg vorzuziehen. Bis vor kurzem wurden wir für den Schritt viel gelobt. Aktuell sehen wir, dass Kohlekraftwerke wirtschaftlich hochrentabel betrieben werden und die Risiken für den Betrieb eines Gaskraftwerkes durch die Erdgasbeschaffungsumlage und die Sorge vor einer möglichen Gasmangellage rasant ansteigen. Ich halte unsere Entscheidung von damals aber noch immer für richtig, erst recht mit Blick auf die langfristigen Klimaschutzziele. Hinzu kommt, dass wir alles versuchen müssen, für unsere Kunden bezahlbare Energie anzubieten. Unter den aktuellen Marktbedingungen wird das immer schwieriger. Natürlich besteht auch für uns das Risiko, dass Kunden die hohen Preise, die wir leider verlangen müssen, nicht mehr bezahlen können und wir unbezahlte Rechnungen verzeichnen müssen.

Werden diese Risiken die Stadtwerke substanziell gefährden?
Marcus Wittig:
Wir haben in allen Teilen des Unternehmens entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen. Den weiteren Entwicklungen auf dem Energiemarkt zu prognostizieren ist aber nahezu unmöglich. Deshalb ist es in dieser Situation für alle Marktteilnehmer so wichtig, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber entschieden und gezielt einschreitet, um die Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für alle Unternehmen im Energiemarkt zu minimieren.

Welche Maßnahmen sollten das sein?
Marcus Wittig:
Wir sehen, wie drastisch alle Versorger die Preise für die Kundinnen und Kunden erhöhen müssen, weil sie schlicht keine andere Wahl haben. Die Maßnahmen zur entschiedenen Gegensteuerung der Bundesregierung bleiben insbesondere für Gas bislang aus. Dass es Möglichkeiten gebe, die Energiepreise zu dämpfen und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, zeigt allein ein Blick auf die Steuer- und Abgabenlast. Große Teile des Strom- und Gaspreises resultieren aus Steuern und Abgaben, die wir Versorger lediglich für den Staat eintreiben und weiterleiten. Hier gibt es sicher Möglichkeiten, an Stellschrauben zu drehen, um die Preise pro Kilowattstunde für die Menschen in unserem Land zu reduzieren.

Und für die Unternehmen?
Marcus Wittig:
Alle Risiken bleiben derzeit bei den Unternehmen hängen. Wir sollen Geld eintreiben und weiterleiten. Kommen die Zahlungen der Kunden aber nicht bei uns an, tragen wir das finanzielle Risiko. Auch wenn der Kunde die bezogene Energiemenge nicht bezahlen kann, müssen wir alle gesetzlichen Abgaben und Umlagen mit Ausnahme der Mehrwertsteuer trotzdem abführen. Was unsere Erzeugung betrifft, hängt ebenfalls vieles von politischen Entscheidungen ab. Lange Zeit wurde über den Betrieb von erdgasbefeuerten Anlagen grundsätzlich diskutiert. Dabei betreiben wir – und viele andere Stadtwerke auch – hoch effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, in denen wir oft vor allem Wärme für Fernwärmenetze erzeugen. Die kann ich nicht einfach ersetzen, ohne dass Menschen dann im Winter ohne Heizung wären. Diese Diskussion hätten wir uns ersparen können, denn Fernwärmeerzeugung ist unverzichtbar für viele zehntausend Menschen allein in Duisburg.

Die Erdgasbeschaffungsumlage wird scharf kritisiert, weil sie nicht klar regele, wer empfangsberechtigt ist. Wie bewerten Sie die Regelungen?
Marcus Wittig: Genau wie viele andere kommunale Versorger auch, sind auch wir auf unsere Vorlieferanten unbedingt angewiesen. Die Erdgasbeschaffungsumlage ist daher unverzichtbar, um dafür zu sorgen, dass der Markt der Vorlieferanten nicht zusammenbricht. Wir wissen, dass dies eine außergewöhnliche Belastung für viele Menschen ist, aber leider ist sie unumgänglich. Dass manche Frage nicht ausführlich genug diskutiert wurde, ist aus meiner Sicht dem enormen Zeitdruck geschuldet. Entsprechende Nachsteuerung laufen bereits. Ich denke da vor allem an die Frage der Weitergabe der Umlagen an Fernwärmekundinnen und -kunden. Wir erzeugen große Teile der Fernwärme in hocheffizienten KWK-Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden. Da ist es doch klar, dass diese Anlagen eine entsprechende Betriebserlaubnis benötigen, um die Menschen im Winter mit Wärme zu versorgen, aber auch, dass wir die Möglichkeit brauchen, die enorm steigenden Kosten entsprechend auch einzupreisen.

Ist die Versorgung aller Kunden der Stadtwerke Duisburg und der Fernwärme Duisburg in diesem Winter gesichert?
Marcus Wittig:
Wir werden alles dafür tun, was in unserer Verantwortung steht. Allerdings sind wir von den übergeordneten Entwicklungen abhängig. So lange also ausreichend Gas nach Deutschland geliefert wird, können wir auch alle Menschen in Duisburg sicher versorgen. Wir selbst importieren dieses Gas aber nicht nach Deutschland. Gesetzlich sind Privathaushalte aber sogenannte „geschützte Kunden“ und werden also solange es überhaupt möglich ist, mit Gas für den Betrieb der Heizungen versorgt. Gleiches gilt für die Fernwärmekundinnen und -kunden, die ebenfalls zu den „geschützten Kunden“ im Sinne des Gesetzes zählen. Demnach ist der Betrieb unserer Erzeugungsanlagen in der Fernwärme geschützt. So lange also ausreichend Gas importiert wird, werden wir unserem Versorgungsauftrag nachkommen. Sollte es zu einer Gasmangellage kommen, gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Dann müssen wir die Anordnungen der Bundesnetzagentur umsetzen.

Sind weitere Preiserhöhungen möglich?
Marcus Wittig: Die Beschaffungskosten schwanken sehr stark. Außerdem hat die Bundesregierung die regelmäßige Überprüfung der Gasumlage angekündigt. Wir müssen uns also zumindest darauf einstellen, dass die Preise sehr genau beobachtet und geprüft werden. Sollte es notwendig sein, werden sie angepasst. Aber natürlich gilt auch, dass sie gesenkt werden, wenn es dafür Spielraum gibt.

Viele Menschen stellen die stark steigenden Preise vor existenzielle Probleme. Wie bewerten Sie die Lage?
Marcus Wittig:
Es ist leider klar, dass diese enormen Preissprünge für einige Menschen erhebliche Probleme bringen. Private Schicksale gehen gerade uns als kommunalem Unternehmen mit einer engen Verbindung zu der Stadt und den Menschen sehr nahe. Wir wissen um ihre Nöte, Ängste und Sorgen. Wir haben unsere Einschätzung der Lage deutlich beim Gesetzgeber adressiert und er ist es, der handeln muss, um die Härten für viele Menschen abzumildern. In Duisburg kooperieren wir eng mit der Beratungsstelle Energiearmut bei der Verbraucherzentrale, die wir dafür sogar mitfinanzieren. Die Experten dort wissen in vielen Fällen Rat. Wenn aber das Geld einfach nicht mehr ausreicht, ist eben genau die Grenze erreicht, an der die Bundesregierung Regelungen schaffen muss.

Geben die Stadtwerke Duisburg die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer weiter?
Marcus Wittig:
Sobald die angekündigte Senkung in Kraft tritt, werden wir diese in vollem Umfang an alle unsere Kundinnen und Kunden weitergeben.


Informationen rund um die Gasbeschaffungsumlage

19.08.2022

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat die Bundesregierung eine befristete Gasbeschaffungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet, um Gas-Importeuren einen finanziellen Ausgleich für deren Mehrkosten für die Gasbeschaffung zu ermöglichen. Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Die befristete Umlage soll durch weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, konkret eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von aktuell 19 % auf 7 % und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die neue Umlage für Sie zusammengestellt.

Gas & Umlage

Laut Gesetz zählen Privathaushalte zu den sogenannten „geschützten Kunden“. Das bedeutet, dass auch bei einer Gas-Mangellage Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe so lange mit Erdgas versorgt werden, wie es möglich ist. Alle „ungeschützten Kunden“, die in einer Gas-Mangellage von Versorgungsreduzierungen betroffen sein könnten, wurden vom zuständigen Netzbetreiber bereits angeschrieben und über die möglichen Szenarien informiert.

Der Gesetzgeber möchte mit der Gasbeschaffungsumlage die Gasimporteure stützen, indem er ihnen einen Ausgleichsanspruch für die teurere Ersatzbeschaffung gewährt. Denn es gibt Gasimporteure, die zum Beispiel mit russischen Unternehmen langfristige Verträge haben. Da Russland seit einer Weile deutlich weniger Gas liefert, als in den Verträgen vereinbart ist, müssen die Gasimporteure die notwendigen Mengen nun zu erheblich höheren Preisen aus anderen Quellen beziehen. Zunehmend fehlen den betroffenen Gasimporteuren dazu die Mittel, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können. Diese außergewöhnlichen Mehrkosten sollen nach dem Beschluss der Bundesregierung durch alle getragen werden, die Gas verbrauchen. Um eine Insolvenz der Gasimporteure und damit den Kollaps des Gasmarktes zu vermeiden, wird eine Umlage bei allen Gasverbraucherinnen und -verbrauchern in Deutschland erforderlich.

Nein. Die Stadtwerke Duisburg sind kein Gasimporteur, sondern treiben diese Umlage lediglich im Auftrag der Bundesregierung ein und leiten sie vollständig weiter. Vielmehr bedeutet dieses Verfahren sogar für die Stadtwerke Duisburg einen gestiegenen Aufwand, da alle Kundinnen und Kunden schriftlich informiert werden müssen und weitere Beratungsaufwände entstehen.

Ja, die Ausgleichszahlung für die Gasimporteure bezieht in Form der Umlage alle Erdgas-Kundinnen und -Kunden ein. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 26 des Energiesicherungsgesetzes. Die Stadtwerke Duisburg stellen die Umlage ihren Erdgas-Kundinnen und Kunden in Rechnung und führen diese Einnahmen dann entsprechend ab.

Die Gasbeschaffungsumlage wurde für Deutschland einheitlich festgelegt. Die Höhe beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde (netto) ab dem 1. Oktober 2022. Zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 % sind das brutto rd. 2,88 Cent/kWh.

Die Erhebung der Umlage erfolgt ab dem 1. Oktober 2022 und soll am 1. April 2024 enden. Das Umlagesystem endet am 30. September 2024. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Die Stadtwerke Duisburg informieren alle betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig und schriftlich über vertragliche Änderungen. In den meisten Fällen sind das die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilien. Sollten Sie Mieterin oder Mieter sein, erfolgt die Heizkostenabrechnung in der Regel über Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Erkundigen Sie sich darum im Zweifel bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, ob eine Anpassung der monatlichen Nebenkostenpauschale notwendig und sinnvoll ist.

Die Verträge beinhalten eine eingeschränkte Preisgarantie, welche die vom Lieferanten beeinflussbaren Bestandteile sowie die Netzentgelte abdeckt. Nicht von der Preisgarantie abgedeckt sind Änderungen, Neueinführungen und Wegfall von Steuern und Abgaben sowie staatlich veranlasste Belastungen und Entlastungen. Die neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage soll von allen Gasverbrauchern gleichermaßen getragen werden. Daher wird sie gleichermaßen an alle Kunden weitergegeben.

Da die Beschaffungskosten bereits seit mehr als einem Jahr massiv ansteigen und seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar 2022 weiter rasant ansteigen, sind unabhängig von der Umlage weitere Preisanpassungen möglich. Die Stadtwerke Duisburg setzen seit vielen Jahren auf eine vorausschauende Beschaffung und kaufen die benötigten Energiemengen für ihre Kundinnen und Kunden meist Jahre im Voraus ein. Dadurch konnten wir die Preise über lange Zeit stabil halten. Ohne deutlich fallende Preise an den großen Energiebörsen können die Stadtwerke Duisburg die Mehrkosten aber auch nicht mehr kompensieren und müssen die Preise entsprechend der Marktentwicklung anpassen. So hat sich beispielsweise der Erdgas-Großhandelspreis am Spotmarkt innerhalb von zwölf Monate verzehnfacht.

Dies ist eine weitere Umlage, die zukünftig auf den Gaspreis aufgeschlagen wird. Ihr Hintergrund: Um die Gasspeicher in Deutschland für den Winter zu füllen, wird Gas zu aktuell hohen Preisen beschafft und eingespeichert. Ziel ist die Einhaltung der Füllstandvorgaben für die Gasspeicher. Sie sollen am 1. November 2022 zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein. Um die hohen Kosten für diese Gaseinspeicherung zu refinanzieren, hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage beschlossen. Damit sollen die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf alle Gas-Kundinnen und Kunden umgelegt werden. Die Höhe dieser Umlage beträgt 0,059 Cent/kWh (netto) ab dem 1. Oktober 2022. Die Gasspeicherumlage ist damit deutlich niedriger als die Gasbeschaffungsumlage.

Schon mit relativ einfachen Maßnahmen kann jeder eigenen den Gasverbrauch zu Hause reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel: Stoßlüften, die Heizungstemperatur um 1 bis 2 Grad absenken, Dichtungen von Fenstern und Außentüren überprüfen und die Heizungsanlage regelmäßig von einem Fachbetrieb warten lassen.

Wir haben weitere Tipps für Sie:  

Energiespartipps

Senkung der Mehrwertsteuer

Ja, die Mehrwertsteuer fällt auch für die Gasbeschaffungsumlage an. Zur Entlastung hat die Bundesregierung jedoch eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von aktuell 19 % auf 7 % angekündigt.

Ja, wir werden eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas vollumfänglich und ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit weitergeben. Die Senkung der Mehrwertsteuer werden wir, sobald diese rechtsgültig beschlossen ist auch bei Abschlagsanpassungen berücksichtigen. Unsere Kunden müssen dazu nichts weiter unternehmen.

Abschläge & Zählerstand

Wir planen ab Mitte September 2022 entsprechend der rechtlichen Vorgaben automatisch neue Abschlagsrechnungen zu versenden, wenn wir eine Anpassung für notwendig erachten. Falls nach Bekanntgabe der Preisänderung eine Rechnung erstellt wurde, wird bei der Abschlagsermittlung bereits der neue Preis berücksichtigt. Sollten Sie bis Mitte Oktober 2022 keine neue Abschlagsrechnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, eventuell selbständig den Abschlag im Kundenportal anzupassen, um das Risiko einer hohen Nachzahlung zu reduzieren.

MEIN SWDU

Unter Zugrundelegung der neuen Preise und des bis zur nächsten Jahresrechnung erwarteten Verbrauchs werden die Mehr-/Minderkosten auf die verbleibenden Abschlagsfälligkeiten aufgeteilt. Dabei werden wir auch die Senkung der Mehrwertsteuer berücksichtigen, sobald diese rechtsgültig beschlossen ist.

<p>Es kann hilfreich sein einen Zählerstand zum Zeitpunkt der Preisänderung im Kundenportal zu hinterlegen, damit eine sehr genaue Abgrenzung auf der nächsten Rechnung möglich ist. Falls wir keinen Zählerstand erhalten, werden wir diesen mit der nächsten Rechnung rechnerisch ermitteln.</p>

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Fragen zum Strom

Zuletzt erfolgte eine Anpassung unseres Grundversorgungstarifs für Neukunden (PartnerStrom Basic) an das aktuelle Beschaffungspreisniveau zum 1. September 2022. Weitere Preisanpassungen für Strom stehen aktuell nicht fest. Wir tun alles dafür, um die Preise für unsere Kundinnen und Kunden so lange wie möglich stabil zu halten und – wenn es die Lage zulässt – auch wieder zu senken.

Konkret ist von der Bundesregierung für den Bereich Strom keine neue, sondern lediglich eine Zusammenlegung von bestehenden Umlagen zum 1. Januar 2023 vorgesehen.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber eine Sonderanalyse für den Winter 2022/23 durchgeführt. Diese Berechnungen basieren auf aktualisierten Annahmen nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Sie wurden von März bis Mai 2022 durchgeführt. Abgeschätzt wurden mögliche Auswirkungen einer angespannten Lage auf den Energiemärkten auf den Stromsektor in Deutschland und Europa. Es wurde beispielsweise konkret untersucht, wie viel Gasverbrauch zur Stromerzeugung sich marktseitig bzw. durch die Marktrückkehr von Reservekraftwerken in Deutschland und in Europa einsparen ließe. Auf Basis der getroffenen Annahmen kommt die Sonderanalyse zu dem Ergebnis, dass ein sicherer Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes im Winter 2022/23 gewährleistet ist. Dennoch empfehlen wir auch Stromsparen - nicht zuletzt aus Kostengründen.

Aktuelle Versorgungslage Gas

08.07.2022

Die Bundesregierung hat am 23. Juni die Alarmstufe des Notfallplans Gas aktiviert und damit die zweite von drei Eskalationsstufen dieses Plans ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas. Die Bundesregierung stellte klar, dass derzeit die Versorgungssicherheit aller Kunden noch gewährleistet sei.

Die nun ausgerufene Alarmstufe hat keine Auswirkungen auf die Gasversorgung unserer Haushalts- und Kleingewerbekunden. Sie gelten als sogenannte „geschützte Kunden“ und werden weiterhin vollumfänglich mit Gas versorgt. Das gilt auch bei einer möglichen Ausrufung der dritten Eskalationsstufe im Notfallplan Gas, der sogenannten Notfallstufe.

Was bedeutet die aktuelle Situation für meinen Gaspreis?

Die Großhandelspreise für Gas und auch Strom sind in den vergangenen Monaten noch mal erheblich gestiegen. Je nach Tarif und individueller Vertragslaufzeit kann dies auch Auswirkungen auf die Preise haben, die wir unseren Kundinnen und Kunden z. B. im Rahmen einer Vertragsverlängerung anbieten. Außerordentliche, d. h. über die in den bestehenden Gaslieferverträgen vereinbarten Preise hinausgehende Belastungen von Endkunden aufgrund der Situation an den Gasmärkten sind derzeit jedoch nicht zulässig.

FAQ Notfallplan Gas

Der Notfallplan Gas umfasst drei Eskalationsstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe.

In der Frühwarnstufe richtet das Bundeswirtschaftsministerium ein Krisenteam aus Behördenvertretern und Vertretern der Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und Vertreter der Bundesländer, um die Lageentwicklung dauerhaft zu überblicken und zu bewerten. Die Betreiber von Gasnetzen und die Versorger schätzen die Situation für die Bundesregierung ein. Staatliche Eingriffe in den Markt gibt es aber nicht. Die Marktteilnehmer wie Netzbetreiber und Versorger nutzen Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, Mengen in Gasspeichern und die Optimierung von Lastflüssen, um die Versorgung sicherzustellen.

Auch in der Alarmstufe gibt es keine staatlichen Eingriffe in den Markt. Auch in dieser zweiten Stufe des Notfallplans sind es die Marktteilnehmer, die versuchen, die Lage zu beherrschen.

Sollten die Maßnahmen in Stufe 1 und 2 nicht ausreichend und ein Versorgungsengpass nicht mehr abzuwenden sein, ruft die Bundesregierung die Notfallstufe aus. Das passiert, wenn eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ eintritt. Der Staat greift in den Markt ein. Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“ und verteilt in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Bestimmte Verbraucher sind dabei gesetzlich geschützt. Sie werden möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt.

Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, Kleingewerbe, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. Im Falle eines Engpasses dienen vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger dazu, die Nachfrage nach Erdgas zu drosseln.

Sollte die Notfallstufe ausgerufen und die Verteilung von Erdgas rationiert werden, fordern die Ferngasnetzbetreiber zunächst die Verteilnetzbetreiber – in Duisburg ist das die Netze Duisburg GmbH – auf, das Abschaltpotenzial der nicht geschützten Kunden zu melden und gegebenenfalls eine Reduktion durchzuführen.

Die Verteilnetzbetreiber fordern dann die nicht geschützten Kunden auf, diese Lastreduktion durchzuführen. Zur frühzeitigen Information haben die Verteilnetzbetreiber bereits Kontakt mit diesen Kunden aufgenommen. Diesen Kunden kommt im Falle eines Versorgungsengpasses besondere Bedeutung zu. Sie helfen mit den Lastreduktionen, die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten.

Außerordentliche, d. h. über die in den bestehenden Gaslieferverträgen vereinbarten Preise hinausgehende Preisanpassungen oder Belastungen könnten in Form einer einheitlichen Umlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) von der Bundesregierung ermöglicht und in der Folge umgesetzt werden. Dies ist bislang jedoch nicht geschehen.

Ein anderes Instrument für so eine außerordentliche Belastung besteht in einer Preiserhöhung nach § 24 EnSiG. Nach diesen Paragrafen dürfen Versorgungsunternehmen ihre Preise erhöhen, wenn Alarm- oder Notfallstufe ausgerufen wurden und zusätzlich die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine „erhebliche Reduktion der Gasimportmengen nach Deutschland“ feststellt. Die zweite Bedingung ist derzeit noch nicht ausreichend erfüllt. Sollte § 24 EnSiG aktiviert werden, dürfen die Preiserhöhungen die Höhe der tatsächlichen zusätzlichen Beschaffungskosten nicht überschreiten. Man spricht hier von einer Erhöhung auf ein „angemessenes Preisniveau“.

Wegfall der EEG-Umlage

01.06.2022

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) zum 1. Juli 2022 auf 0 Euro zu senken. Die Senkung der EEG-Umlage und den damit verbundenen Preisvorteil geben wir ab diesem Termin vollständig an unsere Kunden weiter. Für Stromkunden sinkt der Netto-Arbeitspreis um 3,72 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Zuzüglich der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, die auf die EEG-Umlage entrichtet wurde, ergibt sich eine Ersparnis von 4,43 Cent brutto pro kWh.

Ein Privathaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh spart zukünftig somit rund 110 Euro brutto. Für ein Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh ergibt sich eine Ersparnis von rund 446 Euro netto.

Die Senkung der EEG-Umlage auf 0 Euro wird auf den Jahresverbrauchs-abrechnungen, die unsere Kunden nach dem 1. Juli erhalten, selbstverständlich nachzuvollziehen sein. Mittels eines maschinell zum 30. Juni errechneten Zählerstands findet eine entsprechende Verbrauchsabgrenzung statt. Kunden, die eine Selbstablesung bevorzugen, können den Zählerstand gerne über unser Online-Portal mein.swdu.de übermitteln.

Über die EEG-Umlage wurde bislang die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse und Wasserkraftwerken finanziert. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt und seitdem von den Stromkunden über die Stromrechnung bezahlt. Künftig werden die Fördermittel für erneuerbare Energien aus dem Energie- und Klimafonds finanziert und die EEG-Förderung über den Strompreis beendet.


FAQs Versorgungssicherheit Erdgas

01.04.2022

Der Krieg in der Ukraine hat auch Folgen für die Energiewirtschaft. Dies verunsichert derzeit viele Gaskunden und führt zu zahlreichen Anfragen. Wir haben deshalb Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen zusammengestellt:

Durch die aktuellen Entwicklungen im Krieg in der Ukraine und die Sanktionen ergeben sich derzeit keine direkten Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Duisburg. Es muss sich aktuell niemand Sorgen machen, dass demnächst die Wohnzimmer plötzlich kalt werden.

Kurzfristige Lieferausfälle oder Engpässe könnten nach Einschätzung der Bundesregierung mit den vorhandenen Vorräten bis zum Ende der aktuellen Heizperiode aufgefangen werden. Würden die russischen Erdgas-Lieferungen nach Europa gestoppt werden, wäre das eine große Herausforderung für die Energieversorgung in Deutschland und für die Versorgungssicherheit. Aber die deutsche Energiewirtschaft und die Politik sind vorbereitet:

  • Erdgas fließt aus unterschiedlichen Lieferländern nach Deutschland. Nach Russland sind Norwegen und die Niederlande die wichtigsten Quellen.
  • Aktuell werden neue Importmöglichkeiten geprüft und geschaffen (Flüssiggas)
  • weitere Versorgungsarten werden ausgebaut
  • Deutschland ist Teil des europäischen Gas-Verbundnetzes, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen.
  • Liefermengenschwankungen können über Erdgasspeicher aufgefangen werden. Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas.

Seit vergangenem Herbst erleben wir eine weltweite Energiepreissteigerung in bisher ungekannten Dimensionen. Die Großhandelspreise befinden sich aktuell auf einem neuen Höchststand. Kostete die Megawattstunde im Februar und März 2021 im Durchschnitt knapp 18 Euro, so kostete sie im Februar 2022 im Durchschnitt ca. 80 Euro und im März 2022 bisher (Stand 14.03.) im Durchschnitt ca. 157 Euro. Am Spotmarkt, auf dem kurzfristig Energie beschafft wird, musste für Erdgas im Jahresdurchschnitt 2021 rund das Dreifache des Vorjahrespreises bezahlt werden. Im europäischen Durchschnitt stieg der Erdgasgroßhandelspreis innerhalb eines Jahres sogar um über 500 Prozent. Für unsere Kundinnen und Kunden ist Energie in den letzten Monaten bereits deutlich teurer geworden. Sollte sich aufgrund des Krieges in der Ukraine das Angebot verknappen, werden die Preise für Energie weiter ansteigen.

In dieser Mangelsituation wird, wie am 30. März 2022 geschehen, der Notfallplan Gas der Bundesregierung greifen. Der Notfallplan Gas umfasst drei Eskalationsstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe.

In der Frühwarnstufe richtet das Bundeswirtschaftsministerium ein Krisenteam aus Behördenvertretern und Vertretern der Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und Vertreter der Bundesländer, um die Lageentwicklung dauerhaft zu überblicken und zu bewerten. Die Betreiber von Gasnetzen und die Versorger schätzen die Situation für die Bundesregierung ein. Staatliche Eingriffe in den Markt gibt es aber nicht. Die Marktteilnehmer wie Netzbetreiber und Versorger nutzen Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, Mengen in Gasspeichern und die Optimierung von Lastflüssen, um die Versorgung sicherzustellen.

Auch in der Alarmstufe gibt es keine staatlichen Eingriffe in den Markt. Auch in dieser zweiten Stufe des Notfallplans sind es die Marktteilnehmer, die versuchen, die Lage zu beherrschen.

Sollten die Maßnahmen in Stufe 1 und 2 nicht ausreichend und ein Versorgungsengpass nicht mehr abzuwenden sein, ruft die Bundesregierung die Notfallstufe aus. Das passiert, wenn eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ eintritt. Der Staat greift in den Markt ein. Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“ und verteilt in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Bestimmte Verbraucher sind dabei gesetzlich geschützt. Sie werden möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt. Energieintensive Industrieunternehmen könnten gezwungen sein, ihre Produktion zu drosseln, damit weniger Gas verbraucht wird. Hier würden die sogenannten Netzausgleichsmaßnahmen greifen, ein Stufenplan der deutschen Behörden, welche Bereiche bei Energienot zeitweise gedrosselt oder abgeschaltet werden.

Die Stadtwerke Duisburg haben die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kunden frühzeitig beschafft und erfüllen selbstverständlich die Lieferverpflichtungen. Wie sich die Gaspreise kurz-, mittel- und langfristig entwickeln, kann niemand zuverlässig prognostizieren. Sicher ist: Als Kunde der Stadtwerke Duisburg mit einem laufenden Liefervertrag profitieren Sie von unserer nachhaltigen Beschaffungsstrategie, die auf einen breiten Liefermix setzt und die Energiemengen zu einem hohen Anteil langfristig im Voraus beschafft. Allerdings können auch wir uns dauerhaften Preissteigerungen nicht entziehen.

Wenn bereits ein Vertrag mit den Stadtwerken Duisburg existiert, können Kunden in ihrem Onlineportal (unter https://mein.swdu.de/login) ihren Umzug melden und ihren Vertrag mitnehmen. Der Vertrag und die Preisgarantie gelten auch für Kunden bei einem Umzug außerhalb von Duisburg. Besteht noch kein Vertrag mit der Stadtwerke Duisburg und ein Kunde zieht in das Stadtgebiet, genügt eine E-Mail mit den Kontakt-, Adress- und Zählerdaten, sowie dem Einzugsdatum an  service@stadtwerke-duisburg.de. Die Anmeldung kann auch schnell online unter stadtwerke-duisburg.de von jedem Kunden direkt durchgeführt werden.

Mit der Grundversorgung ist die Belieferung mit Strom und Gas sichergestellt. Um die Kunden der Stadtwerke Duisburg vor Preisschwankungen zu schützen, prüft die Stadtwerke Duisburg vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse immer wieder, welche Angebote den Kunden gemacht werden können. Das Interesse der Stadtwerke Duisburg ist hoch, auch den Kunden in der Grundversorgung Verträge mit einer Festpreisbindung anzubieten. Aktuelle Angebote werden online im Kundenportal bzw. unter stadtwerke-duisburg.de angezeigt.

Als Kundin oder Kunde der Stadtwerke Duisburg mit einem bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Liefervertrag gelten selbstverständlich weiterhin Ihre vertraglich zugesicherten Konditionen und Preise.

Vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen leiden unter steigenden Energiepreisen, da sie einen hohen Anteil ihres Einkommens für Strom, Heizung und Mobilität aufwenden müssen. Die bislang von der Bundesregierung ergriffenen Entlastungsmaßnahmen wie die Einführung eines Heizkostenzuschusses weisen in die richtige Richtung. Sie reichen aber bei weitem nicht aus, um Ausmaß und Folgen dieser Entwicklung bei unseren Kundinnen und Kunden spürbar abzufedern. Daher muss die Politik schnell und effektiv eingreifen.

Wir als Gasversorger prüfen regelmäßig unsere Preisstruktur und passen sie nach den aktuellen Entwicklungen an. Wenn sich die Großhandelspreise ändern, kann dies auch einen Einfluss auf unsere Tarife haben. Entsprechende Veränderungen werden rechtzeitig im Vorfeld angekündigt.

Der Füllstand der deutschen Gasspeicher beträgt aktuell knapp 30 Prozent (Stand Ende März 2022). Die Stadtwerke Duisburg verfügen selbst über keine eigenen Gasspeicher und sind für den Bezug von Erdgas auf ihre Lieferanten angewiesen. Das Erdgas für die Verbraucher des Verteilnetzes der Netze Duisburg stammt größtenteils aus Russland, Norwegen und den Niederlanden. Sollte es zu massiven Versorgungsengpässen kommen, greifen die oben beschriebenen Maßnahmen, die durch die Bundesregierung und die Fernleitungsnetzbetreiber angeordnet und dann im Duisburger Netz vom Verteilnetzbetreiber Netze Duisburg umgesetzt werden. Einschränkungen für Privathaushalte sind darin das letzte Mittel.

Russland liefert noch immer rund 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases (in der EU knapp 40 Prozent). Sollten Lieferungen aus Russland kurzfristig ausfallen, ist das eine große Herausforderung. Mit diesem Szenario beschäftigen wir uns derzeit intensiv.


Pressemitteilung zur aktuellen Preisentwicklung

07. Januar 2022

Die Krise auf dem Energiemarkt setzt sich auch im Jahr 2022 fort. Beschaffungs- und Rohstoffpreise sind weiter auf Rekordhöhen. Bundesweit sind inzwischen rund 40 Versorger, die nicht im Vorfeld der rasanten Preisentwicklung die notwendigen Mengen für ihre Kunden beschafft haben, in die Insolvenz gegangen oder haben ihren Kunden die Verträge gekündigt. Das hochspekulative Geschäftsmodell, auf niedrige Beschaffungspreise zu warten, um maximale Profite einzufahren, hat sich einmal mehr als gescheitert erwiesen.

Zur Pressemitteilung


„Energie darf nicht zum Spekulationsobjekt werden“

15.11.2021

Welche Risiken die stetig steigenden Energiepreise im Großhandel bedeuten und warum die Stadtwerke Duisburg den Strompreis jetzt trotzdem senken, erklärt der Vorstandsvorsitzende Marcus Wittig im Interview.

Die Energiepreise kennen nur noch eine Richtung: nach oben. Was bedeutet das für die Stadtwerke Duisburg AG?
Marcus Wittig:
Zunächst einmal ist für unsere Kunden die Frage wichtig, was diese Entwicklung für sie bedeutet. Und deshalb freue ich mich, dass wir die Preise weitgehend stabil halten können. Den Strompreis werden wir zum Jahreswechsel sogar senken. Den Erdgaspreis müssen auch wir moderat erhöhen, da die Turbulenzen im Großhandel auch uns leider keine andere Wahl mehr lassen. Während die Energiepreise allgemein stark steigen, können wir unseren Kunden das teilweise ersparen.

Wie ist das bei dieser Dynamik im Markt möglich?
Marcus Wittig:
Als Stadtwerk ist es seit jeher unsere Philosophie, ein verlässlicher Partner der Stadt Duisburg und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sein. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch eine Verlässlichkeit in der Preispolitik. Wir beschaffen unsere Energie mit großen Vorlaufzeiten und haben uns daher rechtzeitig für unsere Kunden eingedeckt, um genau für solche Entwicklungen einen Puffer zu haben.

Auch andere Wettbewerber beschaffen frühzeitig und können die derzeitige Entwicklung trotzdem nicht für ihre Kunden abfedern. Was machen die Stadtwerke Duisburg besser als andere?
Marcus Wittig:
Ich will uns da nicht zu sehr hervorheben. Wir haben auch schon Kritik einstecken müssen für unsere Strategie. Nämlich dann, wenn die Großhandelspreise sinken, wir unsere Endkundenpreise aber nicht nach unten angepasst haben. Aber unser Grundprinzip ist die Verlässlichkeit und genau die kommt uns und unseren Kunden in dieser beispiellosen Energiepreiskrise zugute. Aber ohne Zweifel ist es so, dass wir gut aufgestellt sind. Wir haben vor Jahren eine eigene Energiehandelsgesellschaft gegründet, die sich über die Jahre am Markt etabliert hat. Mit dieser Organisationseinheit sind wir selbst in der Lage, Marktentwicklungen früh zu erspüren, Trends und Tendenzen zu analysieren und unsere Schlüsse daraus zu ziehen. Für unsere Beschaffungsstrategie ist es ein großer Vorteil, für alle diese wichtigen Arbeitsschritte eigene Teams zu haben und nicht externes Know-how zu Rate ziehen müssen.

Ihre Kunden freut die Nachricht. Aber Sie sind auch selbst Energie-Erzeuger mit einer erheblichen Anzahl Erzeugungsanlagen, die auf den Energieträger Erdgas angewiesen sind.
Marcus Wittig:
Das ist richtig und als Strom- und Wärmeerzeuger sind wir in einer schwierigen Situation. Wir haben die Kohleverstromung schon 2018 und damit viel früher als andere beendet. Wir sparen damit hunderttausende Tonnen CO2 ein und tragen einen erheblichen Teil dazu bei, unser Klima nicht weiter zu belasten. Wir konzentrieren uns auf ressourcenschonende Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung und setzen in vielen Anlagen auf den Energieträger Erdgas. Damit das ganz klar ist: All diese Entscheidungen waren strategisch und zukunftsorientiert richtig und sie bleiben es aus unserer Sicht auch in dieser jetzigen Situation. Wir können unsere Erzeugungsanlagen aufgrund der enorm gestiegenen Gaspreise derzeit nicht mehr ausreichend rentabel betreiben. Aber mit der Inbetriebnahme unseres Fernwärmespeichers im Jahr 2018 in unmittelbarer Nähe unseres GuD-Kraftwerkes sind wir in der Lage, viel flexibler auf den Markt zu reagieren. Bis zu 72 Stunden können wir bei Bedarf unsere Fernwärmekunden aus dem Speicher versorgen, ohne Frischwärme im Kraftwerk zu produzieren, wenn es unwirtschaftlich ist. Diese frühzeitige strategische Entscheidung verschafft uns in dieser Situation Flexibilität.

Das klingt, als blicken Sie gelassen auf die derzeitige Situation am Markt?
Marcus Wittig:
Ganz und gar nicht. Die jetzige Situation wird zu Verwerfungen im Markt führen. Die ersten Versorger sind bereits aufgrund der Preisentwicklungen in die Knie gegangen. Auch für die Betreiber von Erzeugungsanlagen auf Gas-Basis ist das eine bedrohliche Situation. Wir stehen vor Beginn der heizintensiven Jahreszeit. Für uns als Fernwärmeerzeuger ist das eine Marktlage, die nicht zur Dauersituation werden darf. Wir sind gut aufgestellt und können die derzeitige Hochpreisphase eine Zeit lang kompensieren, sie darf aber nicht die neue Normalsituation werden. Das würden auch wir über Kurz oder Lang in größerem Maße an die Endkunden weitergeben müssen und die sind durch hohe Energiepreise schon heute genug belastet.

Was fordern Sie?
Marcus Wittig:
Wichtig ist, dass sich die Marktsituation schnellstmöglich beruhigt und normalisiert. Wenn wir Energie und Wärme wieder zu verträglichen Gestehungskosten produzieren können, würde die derzeitige Preishysterie sich schnell wieder abkühlen. Das hat auch etwas mit Verlässlichkeit allen Marktteilnehmern gegenüber zu tun. Wir brauchen planbare Preise, denn auch davon hängen viele Investitionsentscheidungen der erzeugenden Unternehmen ab. Für das Gelingen der Energiewende ist das unverzichtbar. Wir werden hocheffiziente Energie- und Wärmeerzeugung auf Erdgasbasis noch viele Jahre benötigen, um ausreichend Zeit zu haben, die erneuerbaren Erzeugungskapazitäten auszubauen. Aber niemand investiert Millionen in eine Erzeugungsanlage auf Erdgas-Basis, wenn der Gaspreis derartige Achterbahnfahrten hinlegt. Die Politik muss hier ihren Teil dazu beitragen, die außenpolitischen und energiepolitischen Fragen zu klären und Lösungen zu schaffen, die verbindlich sind. Es geht auch hier um Verlässlichkeit.

Gibt es weitere regulatorische Eingriffe, die aus Ihrer Sicht erfolgen müssen?
Marcus Wittig:
Die Endkundenpreise sind heute zu rund drei Vierteln von Steuern und Abgaben dominiert. Da gibt es sicher jede Menge Spielraum, den Endkunden zu entlasten, wenn die Gestehungskosten auf einem höheren Niveau verharren.

Woran denken Sie genau?
Marcus Wittig:
Das bleibt die Entscheidung der Politik. Aber sie hat eine Vielzahl an Steuerungsmöglichkeiten. Wir wünschen uns außen-, wirtschafts- und steuerpolitisch einen nachvollziehbaren und verlässlichen Kurs, um für unsere Kunden solide und attraktiv zu wirtschaften. Man muss es deutlich sagen: Es geht hier um Daseinsvorsorge, um Grundbedürfnisse. Wärme und Energie dürfen nicht zu einem Spekulationsobjekt werden. Die Preisschwankungen an den Rohstoffmärkten beim Gas haben im Kurzfristhandel im Oktober zeitweise eine Dynamik erreicht, die wir sonst nur bei hochspekulativen Anlagen wie zum Beispiel Bitcoins und anderen Kryptowährungen finden. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Die Mechanismen des freien Marktes müssen also beschränkt werden?
Marcus Wittig:
Hier werden hochspekulative Geschäfte mit einer Ware betrieben, die Bestandteil ist, Grundvoraussetzungen zum Leben in unserer Gesellschaft zu schaffen. Nämlich Strom und Wärme. Die können wir nicht wie andere Waren betrachten und behandeln. Dafür steht zu viel auf dem Spiel. Wenn ich heute sehe, dass die Tarife in der Grundversorgung vielerorts das günstigste Angebot darstellen, dann darf das nicht zur Normalsituation werden.

Warum nicht?
Marcus Wittig:
Weil genau das die Kräfte der Märkte noch weiter zurückdrängt. In einen Grundversorgungstarif berechnen wir zahlreiche Risikovariablen wie zum Beispiel Zahlungsausfälle oder die extrem kurzen Kündigungsfristen mit ein. Unser unternehmerisches Risiko, das bei diesen Tarifen deutlich höher ist, muss eingepreist werden. Damit ist doch klar, dass dieser Tarif teurer sein muss als andere Tarife mit längeren Bindungsfristen. Jetzt sind diese Tarife aber günstiger als alle anderen. Der Markt ist in einem eklatanten Ungleichgewicht. Eine solche Situation darf sich nicht verfestigen, sondern muss mit politisch klugen Instrumenten schnell wieder bereinigt werden, um im Sinne aller Verbraucher eine stabile Marktlage zu schaffen.