Zum Hauptinhalt springenStadtwerke Duisburg

Wir sind für Sie da!


Wenn ein Strom- oder Gasanbieter seine Belieferung einstellt oder einstellen muss, müssen Sie nicht befürchten, dass die Versorgung unterbrochen wird. Der örtliche Grundversorger springt automatisch ein und beliefert Sie ohne Unterbrechung weiterhin mit Strom oder Erdgas in der sogenannten Ersatzversorgung. Dazu haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

Werde ich weiterhin lückenlos mit Erdgas bzw. Strom beliefert? 

Ja, Sie erhalten weiterhin Energie. Bei Ausfall eines Energieanbieters sind wir als örtlicher Grundversorger nach § 38 des Energieversorgungsgesetzes verpflichtet, betroffene Kunden im Rahmen der Ersatzversorgung mit Energie zu beliefern. Dies erfolgt zu den Konditionen der Grundversorgungstarife PartnerStrom Basic oder PartnerErdgas Basic.


Wie ist die normale Vorgehensweise?

Der Netzbetreiber (Netze Duisburg) meldet uns die betroffenen Kunden automatisch, ohne dass Sie sich selbst kümmern müssen. Es werden dann die Kunden- und Verbrauchsstellendaten entsprechend der rechtlichen Vorgaben in unserem System erfasst. Die Vertragsbestätigung über die Ersatzversorgung senden wir postalisch an die uns mitgeteilte Verbrauchsstelle. Sie können sich dann im Kundenportal mein.swdu.de anmelden und die meisten Prozesse, z. B. die Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Abschlagsanpassungen direkt durchführen.

Bitte beachten Sie hierbei: Erst nach Versand der Vertragsbestätigung können wir Ihnen auch konkret weitergehende Informationen erteilen.


Wann erhalte ich die Vertragsbestätigung?

Sobald wir die Daten des Netzbetreibers erhalten haben, erfolgt bei uns die zum großen Teil automatisierte Verarbeitung in unseren Systemen. Bei erfolgreicher Verarbeitung wird die Vertragsbestätigung gedruckt und spätestens am nächsten Werktag an die Post übergeben. Oft muss aus diversen Gründen noch eine manuelle Nachbearbeitung erfolgen. Dies führt dann zu Verzögerungen. 


Was sollte ich als betroffene Kundin oder Kunde tun?

Für die korrekte Abrechnung kann es hilfreich sein, den Zählerstand zeitnah zum Zeitpunkt des Wechsels abzulesen. Wenn Sie zur Zählerablesung aufgefordert werden, führen Sie diese bitte durch. Ein Foto vom Zähler zu machen schadet nicht, und hilft zur Klärung bei starken Zählerstandsabweichungen.


Wie geht es weiter?

Sofern Sie innerhalb von 3 Monaten keinen neuen Liefervertrag abschließen, werden Sie anschließend durch uns zu den Preisen und Konditionen der Grundversorgung beliefert. Wir empfehlen Ihnen jedoch, aus der Grundversorgung zu wechseln und einen neuen, für Sie passenden Tarif abzuschließen. 


Habe ich die Möglichkeit, in der Zwischenzeit einen anderen Tarif bei den Stadtwerke Duisburg abzuschließen?

Ja, wenn Sie die Vertragsbestätigung erhalten haben, können Sie über www.stadtwerke-duisburg.de selbstverständlich zu einem anderen Tarif wechseln. Wir bieten Ihnen faire Tarife mit langen Preisgarantien, bei denen Sie von einer zuverlässigen Lieferung profitieren.


Ich war kein(e) Kundin/Kunde eines anderen Energielieferanten – welchen Einfluss haben die Neukundentarife auf meinen aktuellen Energietarif?

Keinen. Bestehende Tarifverträge unserer Kundinnen und Kunden sind durch den Lieferstopp der anderen Versorger nicht betroffen – sie erhalten weiterhin ihre aktuellen Konditionen und Preise. Aber auch hier lohnt sich ein Vergleich mit unseren weiteren Tarifen. Bestandskunden können ihren Tarif weiterhin ganz komfortabel über unseren Online-Kundenservice MEIN SWDU wechseln.