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Spitzenausgleich-Effizienzverordnung (SpaEfV)


Der sogenannte Spitzenausgleich ermöglicht es Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine teilweise Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer in Anspruch zu nehmen.


Wir bieten Ihnen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) hierfür unsere Dienstleistung „Alternatives System nach Spitzenausgleich-Effizienzverordnung“ an. Hierbei unterschützen wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Testierung eines alternatives Systems nach der Spitzenausgleich-Effizienzverordnung. Das vereinfachte Verfahren erinnert mit seinen Anforderungen an die Vorgehensweise der DIN EN 16247-1, die für die Durchführung von Energieaudits maßgebend ist. Der große Unterschied ist jedoch, dass bei alternativen Systeme nur noch alle zwei Jahre ein Vor-Ort Audit erforderlich ist.


Sind die Voraussetzungen erfüllt, bieten die Energieberater der Stadtwerke Duisburg eine hochwertige Energieberatung für Ihr Unternehmen an. Die Energieberatung legt nicht nur den Grundstein für mögliche Steuereinsparungen, sondern gibt Ihnen einen Überblick, an welcher Stelle Potenzial für eine energetische Optimierung besteht. Mit diesem Gesamtpaket bestehend aus Steuereinsparungen und Steigerung der Energieeffizienz sparen Sie nicht nur wertvolles Geld, sondern stellen Ihr Unternehmen auch zukunftsweisend auf.

Die Testierung – also die Bestätigung der Vollständigkeit – wird dabei nicht von den Stadtwerken Duisburg vorgenommen, sondern erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft.


Die Voraussetzungen für eine Testierung im Überblick:

  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
  • Branchenzugehörigkeit: produzierendes Gewerbe
  • Zu zahlende Energie- und Stromsteuer im jeweiligen Kalenderjahr mindestens 1.000,00 Euro

Kontakt


Das „vereinfachte“ Audit gemäß SpaEfV erfolgt im 5-Jahres-Rhythmus. Dabei und bei allen weiteren Themen begleiten wir Sie gern – Sprechen Sie uns an!


Tel.: 0203 604 11 11

(Mo. - Fr. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr)


Energiedienstleistungen

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