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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legt fest, zu welchen Anteilen Energie aus regenerativen Quellen gewonnen werden muss. Durch Subventionen erhalten auch neue, umweltverträgliche Verfahren der Energiegewinnung faire Marktchancen.

Hintergrund: Erneuerbare Energien

 

Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien genannt, sind Energiequellen, die nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind.

 

Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme und Bioenergie stehen als Energieträger nahezu unendlich zur Verfügung. Die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern ist klimafreundlich, sicher sowie umwelt- und ressourcenschonend. Die Nutzung erneuerbarer Energien vermeidet klimaschädliche Emissionen, die mit erheblichen Folgeschäden und -kosten verbunden sind. Darum ist der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur sinnvoll, sondern auch gesamtwirtschaftlich vorteilhaft.

Bericht der Stadtwerke Duisburg AG nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

 

Dieser Bericht dient gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2009 (EEG 2009) der Erläuterung der ausgeglichenen Energiemengen und Vergütungszahlungen. Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 verpflichtet, einen entsprechenden Bericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Veröffentlichung-EEG-Belastungsausgleich-2010 (PDF, 61 KB)