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PartnerErdgas Classic - der Basistarif

Der optimale Grund- und Ersatzversorgungstarif für Haushalte, die einen Jahresverbrauch von bis 3.429 kWh haben: PartnerErdgas Classic - der Basistarif mit Bestpreisgarantie.

Bestpreisgarantie

Der Vertrag besteht aus zwei Preisstufen. Jede Preisstufe setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Abgerechnet wird immer der günstigste Preis, der abhängig vom Verbrauch die geringsten Kosten verursacht. 

Vertragslaufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei Preisänderungen haben Sie ebenfalls die volle Flexibilität von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und Ihren Vertrag zu beenden.

So setzen sich die Erdgas-Preise bei PartnerErdgas Classic zusammen:

PartnerErdgas Classic, Preisstand: 01.08.2011
 Grundpreis EUR/JahrArbeitspreis CT/kWh
 nettobruttonettobrutto
bis 5534 kWh/Jahr12,2714,608,4610,07
5535 - kWh/Jahr153,39182,535,917,03

1) Bei der Bestpreisabrechnung berechnen wir Ihnen innerhalb der Preisstufen immer den günstigsten Preis.
2) Die Arbeitspreise enthalten die gesetzliche Erdgassteuer in Höhe von zz. 0,55 Ct/kWh.
3) Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von zz. 19%.

Die Preise gelten bei jährlicher Rechnungsstellung. Wenn Sie es wünschen, rechnen wir Ihren Verbrauch auch unterjährig ab. Dies berechnen wir Ihnen nach dem tatsächlichen zusätzlichen Aufwand (siehe Punkt 2 der Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV).

 

Die Erstlaufzeit des Vertrages beträgt einen Monat. Ab dann kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


Wir liefern Erdgas der Gruppe H. Der exakte Brennwert und die Zustandszahl werden uns zum Zeitpunkt der Abrechnung gemäß der bundesweit einheitlichen Richtlinien des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) von der Netzgesellschaft übermittelt.

Die Erdgasabrechnung erfolgt gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung" als eichamtlich anerkannte Regel der Technik für die öffentliche Gasversorgung.

Individuelle Beratung

Weitere Informationen erhalten Sie unter Kundenservice.

Billigkeit bestätigt

Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG testiert die Billigkeit unserer Gaspreise nach § 315 BGB. mehr