KPMG Testat

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13. Juni 2007 (Az.: VIII ZR 36/06) entschieden, dass Gaspreiserhöhungen der Billigkeitskontrolle nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegen und die Billigkeit ausreichend nachgewiesen ist, wenn durch ein Wirtschaftsprüfertestat der Nachweis erfolgt, dass lediglich Bezugskostenänderungen an die Kunden weitergegeben werden.
Aus diesem Grund haben wir unsere Gaspreise durch die Wirtschaftsprüfer der KPMG testieren lassen. Nach Bestätigung der Allgemeinen Auftragsbedingungen erhalten Sie die Prüfungsergebnisse zur Ansicht.
Ich habe die Allgemeinen Auftragsbedingungen (PDF, 262 KB) gelesen und akzeptiert.

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